Mutter getötet: Ersatz für Haushalt und Betreuung der Tochter

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 14.08.2009 – 6 U 118/09

Eine Mutter von zwei Kindern kam 2002 bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Sie hatte den Haushalt geführt und die Kinder betreut, der Vater als Landwirt das Geld verdient; die Tochter war 14, der Sohn studierte bereits. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach der Tochter Ersatz für die entfallene Betreuung und Haushaltsführung bis zu ihrem 18. Geburtstag zu: 278,05 € im Monat, für 46 Monate 12.790,47 €; davon gingen die erhaltenen Waisenrenten ab, sodass 1.731,94 € blieben. Einen Barunterhaltsschaden hatten die Kinder nicht, weil der Vater weiterhin für den Barunterhalt aufkam; der volljährige Sohn ging leer aus.

Was das für Sie bedeutet

Stirbt der Elternteil, der Haushalt und Kinder versorgt hat, haben die minderjährigen Kinder Anspruch auf Ersatz dieser Leistung – sie ist genauso viel wert wie Geld. Der Anspruch endet in der Regel mit der Volljährigkeit; Waisenrenten werden angerechnet, und ab etwa zwölf Jahren wird eine Mithilfe der Kinder im Haushalt abgezogen. Halten Sie früh fest, wer vor dem Unfall welche Aufgaben im Haushalt übernommen hat und wie viel Zeit das kostete.

Entscheidung von 2009; Revision nicht zugelassen. Den Stundensatz von 7,49 € hatte damals der Versicherer zugestanden.

Quelle: VORIS Niedersachsen (Volltext)

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