Mutter (77) von Linienbus erfasst: 12.000 € Hinterbliebenengeld

Oberlandesgericht München, Hinweisbeschluss vom 19.03.2024 – 24 U 541/24 e

An einem Dezemberabend 2020 wurde eine 77-jährige Fußgängerin von einem Linienbus erfasst; sie starb zwei Tage später. Ihre Tochter, die in der Nähe wohnte, die Mutter jede Woche sah und deren Kinder von der Großmutter mitbetreut wurden, erhielt vom Landgericht Augsburg 12.000 € Hinterbliebenengeld und 4.364,41 € Beerdigungskosten. Die Betreiberin des Busses hielt höchstens 5.000 € für angemessen. Das Oberlandesgericht München kündigte an, ihre Berufung zurückzuweisen: Das hohe Alter der rüstigen Mutter sei kein Grund für einen Abschlag, ihre dunkle Kleidung kein Mitverschulden, weil sie weiße Handschuhe und eine weiße Kopfbedeckung trug, und die 10.000 € aus dem Gesetzgebungsverfahren von 2017 entsprächen wegen der Inflation heute etwa 12.000 €.

Was das für Sie bedeutet

Auch beim Tod eines älteren Elternteils kann das Hinterbliebenengeld über 10.000 € liegen, wenn die Beziehung eng gelebt wurde. Belegen Sie diese Nähe konkret: regelmäßige Besuche, gemeinsame Zeit, gegenseitige Hilfe, die Rolle für die Enkel. Lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf das Alter des Verstorbenen oder auf dunkle Kleidung abspeisen – beides führt nicht automatisch zu einem Abzug.

Entscheidung von 2024. Es handelt sich um einen Hinweisbeschluss: Der Senat kündigte an, die Berufung zurückzuweisen, und regte ihre Rücknahme an; wie das Verfahren endete, ist nicht veröffentlicht.

Quelle: Bayern.Recht (Volltext)

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