Hirnverletzung ohne Gurt: 40 % Mithaftung, 72.000 €

Oberlandesgericht München, Urteil vom 19.01.2022 – 10 U 4672/13

Ein 24-Jähriger saß 2005 nicht angeschnallt auf dem Beifahrersitz, als eine entgegenkommende Fahrerin auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit dem Auto zusammenstieß. Er erlitt schwere Brustkorbverletzungen, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung, Verletzungen der Halswirbelsäule und eine hirnorganische Störung mit bleibenden geistigen Einschränkungen; er kann nur noch etwa fünf Stunden täglich arbeiten. Nach mehreren Gutachten stand fest, dass gerade die schwersten Verletzungen mit Gurt vermieden worden wären; das Oberlandesgericht nahm deshalb eine Mithaftung von 40 % an. Unter Berücksichtigung dessen hielt es 72.000 € Schmerzensgeld für angemessen.

Was das für Sie bedeutet

Wer sich nicht anschnallt, verliert bei schweren Verletzungen einen großen Teil seiner Ansprüche – beim Schmerzensgeld ebenso wie beim Verdienstausfall. Die Kürzung betrifft aber nur Verletzungen, die der Gurt verhindert hätte, und das muss der Versicherer beweisen. Lassen Sie die dazu eingeholten Gutachten genau prüfen.

Entscheidung von 2022 zu einem Unfall von 2005, Revision nicht zugelassen; Einzelfall.

Quelle: Bayern.Recht (Volltext)

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