Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2011 – I-1 U 236/10
Ein Leichtkraftradfahrer wurde 2007 von einem Auto erfasst, dessen Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten war. Er erlitt einen Trümmerbruch des linken Unterarms, mehrere Hand-, Finger- und Fußbrüche und einen Sprunggelenksbruch, lag sieben Wochen im Krankenhaus und wurde viermal operiert; Arm, Hand und Fuß bleiben eingeschränkt, die Erwerbsfähigkeit ist dauerhaft gemindert. Das Oberlandesgericht hielt insgesamt 30.000 € Schmerzensgeld für angemessen, lehnte die zusätzlich verlangte Rente von 300 € im Monat aber ab. Eine Schmerzensgeldrente komme nur bei schwersten lebenslangen Schäden in Betracht, etwa einer schweren Hirnverletzung oder einer Querschnittslähmung.
Was das für Sie bedeutet
Nicht jeder Dauerschaden führt zu einer monatlichen Rente; bei schweren Brüchen mit bleibenden Einschränkungen wird das Schmerzensgeld meist als einmaliger Betrag gezahlt. Umso wichtiger ist es, künftige Verschlechterungen – etwa eine Arthrose – abzusichern, durch ein schriftliches Anerkenntnis des Versicherers oder ein Feststellungsurteil.
Entscheidung von 2011; Einzelfall. Die Grenze ist nicht starr: Das OLG Celle hat eine Rente auch bei chronischen Schmerzen und schweren seelischen Folgen zugesprochen (Urteil vom 02.10.2003 – 14 U 29/03).
Quelle: NRWE (Volltext)
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