Familie verloren, selbst schwer verletzt: Kapital plus Rente

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.10.2003 – 14 U 29/03

Bei einem Auffahrunfall wurde das Auto einer 44-jährigen Frau unter der herabstürzenden Ladung eines Lkw-Anhängers aus Beton und Findlingen begraben; ihr Mann und ihre beiden Kinder starben. Sie selbst überlebte mit lebensgefährlichen Verletzungen und vielen Operationen; zurück blieben chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und eine posttraumatische Belastungsstörung mit Persönlichkeitsveränderung, dazu ein krankhafter seelischer Schock durch den Tod der Familie. Das Oberlandesgericht sprach über die gezahlten 100.000 DM hinaus weitere 70.000 DM (35.790,43 €) und eine monatliche Rente von 250 DM (127,82 €) zu, insgesamt umgerechnet rund 110.950 €. Eine Rente setzt nach dem Gericht keine Querschnittslähmung voraus; es genügt eine lebenslange Beeinträchtigung, die immer wieder neu schmerzlich empfunden wird.

Was das für Sie bedeutet

Die Schmerzensgeldrente ist nicht nur Querschnittsgelähmten vorbehalten: Auch chronische Schmerzen und schwere seelische Dauerfolgen können sie rechtfertigen. Wer bei einem Unfall nahe Angehörige verliert und dadurch selbst krank wird, kann dafür ein eigenes Schmerzensgeld verlangen. Lassen Sie seelische Folgen früh fachärztlich behandeln und dokumentieren.

Entscheidung von 2003, Beträge noch in DM. Seit dem 22.07.2017 gibt es zusätzlich das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) für Angehörige, die keinen eigenen Gesundheitsschaden erleiden.

Quelle: VORIS Niedersachsen (Volltext)

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