Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.10.2004 – 14 U 27/04
Ein 17-jähriger Schüler wurde im November 2000 bei einem schweren Verkehrsunfall verletzt; die Gegenseite haftete voll. Er erlitt schwerste Verletzungen am rechten Arm mit Ausriss des Armnervengeflechts und der Schlüsselbeinvene, Brüche von Ober- und Unterschenkel und einen Kreuzbandriss. Rechter Arm und Schulter sind dauerhaft ohne Kraft, Funktion und Gefühl, das Knie ist instabil, die Erwerbsfähigkeit ist um 80 % gemindert, die elfte Klasse musste er wiederholen. Neben den bereits gezahlten 70.000 € bestätigte das Oberlandesgericht eine lebenslange Schmerzensgeldrente von 200 € im Monat; zusammengerechnet entspricht das rund 115.000 €.
Was das für Sie bedeutet
Bei schweren lebenslangen Dauerschäden kann neben einem Kapitalbetrag eine monatliche Rente verlangt werden; sie läuft bis zum Lebensende. Was Kapital und Rente zusammen wert sind, zeigt sich erst, wenn man die Rente in einen Kapitalbetrag umrechnet. Lassen Sie sich diese Rechnung vor jedem Abfindungsangebot aufmachen.
Entscheidung von 2004. Ältere Vergleichsbeträge passen die Gerichte heute an die Geldentwertung an (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2022 – 7 U 100/20).
Quelle: VORIS Niedersachsen (Volltext)
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