Beifahrerin stirbt nach vier Monaten: 30.000 € für den Erben

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.01.2019 – 7 U 27/18

Im März 2016 fuhr ein Mann mit einem Auto über einen unbeschrankten Bahnübergang und stieß mit einem Triebwagen zusammen; der Wagen wurde rund 100 Meter mitgeschleift. Seine 81-jährige Frau auf dem Beifahrersitz erlitt eine Hirnblutung, zahlreiche Brüche und innere Verletzungen, wurde mehrfach operiert und war nach einer Woche im künstlichen Koma überwiegend bei Bewusstsein, aber durch Schmerzmittel beeinträchtigt; nach etwa vier Monaten starb sie an einer Blutvergiftung. Als Alleinerbe verlangte der Ehemann von der Haftpflichtversicherung des Autos mehr als 250.000 € Schmerzensgeld; das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Hamm hielt insgesamt 30.000 € für angemessen und sprach nach den bereits gezahlten 15.000 € weitere 15.000 € zu.

Was das für Sie bedeutet

Das Schmerzensgeld eines Unfallopfers, das später an den Folgen stirbt, geht auf die Erben über – auch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Autos, in dem das Opfer mitfuhr, selbst wenn der eigene Ehepartner am Steuer saß. Maßgeblich sind Schwere und Dauer der Verletzungen und das, was der Verletzte bis zum Tod bewusst erlitten hat; eine Genugtuung spielt bei Verkehrsunfällen kaum eine Rolle. Sichern Sie deshalb Krankenhausunterlagen und halten Sie fest, wie es dem Verletzten in der Zeit bis zum Tod ging.

Entscheidung von 2019; Revision nicht zugelassen. Beim Bundesgerichtshof war eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung anhängig (VI ZR 79/19); eine Entscheidung, die das Urteil ändert, ist nicht veröffentlicht.

Quelle: NRWE (Volltext)

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Tod nach viereinhalb Monaten: 30.000 € Schmerzensgeld für Erben