Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.11.2020 – 14 U 81/20
Eine Frau erlitt 2015 bei einem Verkehrsunfall, für den allein die Gegenseite haftete, eine schwere Kopfverletzung. In den ersten Tagen war sie bei Bewusstsein und ansprechbar; etwa zwölf Tage nach dem Unfall machten Hirninfarkte sie zum Schwerstpflegefall, sie konnte sich nicht mehr verständigen und starb rund viereinhalb Monate nach dem Unfall. Ihre Erben verlangten Schmerzensgeld; der Versicherer hatte 25.000 € gezahlt, das Landgericht Hannover hielt 55.000 € für angemessen. Das Oberlandesgericht Celle setzte das Schmerzensgeld auf insgesamt 30.000 € fest, sodass nur noch 5.000 € zu zahlen waren: Vergleichbare Fälle mit Todesfolge lägen überwiegend unter 55.000 €, höhere Beträge beträfen schwerere Umstände wie den Tod von Kindern, grobe Behandlungsfehler oder Vorsatz.
Was das für Sie bedeutet
Der Schmerzensgeldanspruch geht mit dem Tod auf die Erben über; er muss zu Lebzeiten nicht geltend gemacht worden sein. Die Höhe richtet sich danach, was der Verletzte bis zum Tod erlitten und empfunden hat; Zeiten, in denen er bei Bewusstsein war, wiegen besonders schwer. Lassen Sie sich von einem hohen Betrag in erster Instanz nicht zu früh beruhigen: Hier senkte das Berufungsgericht 55.000 € auf 30.000 €.
Entscheidung von 2020; Revision nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (VI ZR 1325/20) wird in Rechtsprechungsdatenbanken als anhängig geführt; eine Entscheidung, die das Urteil ändert, ist nicht veröffentlicht.
Quelle: VORIS Niedersachsen (Volltext)
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