Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2019 – 1 U 170/18
Im Juli 2011 bog ein Lkw an einer Ampelkreuzung rechts ab und überrollte einen 72-jährigen Radfahrer, der geradeaus weiterfuhr; er starb an der Unfallstelle. Das Landgericht Krefeld wies die Klage der Witwe auf Ersatz des entgangenen Unterhalts ab, weil es dem Radfahrer die Hälfte der Schuld gab und die Witwe zunächst eine Abfindung in einem Betrag statt einer Rente verlangt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders: Der Radfahrer durfte rechts an dem wartenden Lkw vorbeifahren und sich auf seinen Vorrang verlassen, ein unvermeidbarer toter Winkel lag nicht vor. Es sprach der Witwe die inzwischen beantragte Unterhaltsrente von monatlich 241,74 € für 147 Monate zu, insgesamt 35.535,78 €.
Was das für Sie bedeutet
Der entgangene Unterhalt nach § 844 Abs. 2 BGB wird grundsätzlich als monatliche Rente gezahlt; eine Abfindung in einem Betrag gibt es nur bei einem wichtigen Grund oder per Vergleich mit dem Versicherer. Achten Sie darauf, dass der Antrag stimmt, sonst droht die Abweisung, obwohl der Anspruch besteht. Eine Witwen- oder Waisenrente wird angerechnet; ersetzt wird der Teil des Unterhalts, den sie nicht abdeckt.
Entscheidung von 2019; Revision nicht zugelassen. Der Unfall lag vor der Einführung des Hinterbliebenengeldes im Juli 2017.
Quelle: NRWE (Volltext)
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