Haushaltsführungsrente nach Lebenserwartung statt bis 75

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2019 – 1 U 16/18

Ein 1961 geborener Auslieferungsfahrer erlitt 2008 bei einem Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Lungenprellung, einen Rippenserienbruch und einen Schienbeinkopfbruch mit Kompartmentsyndrom. Es blieben ein dauerhaft geschädigtes Bein, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % und der Haushaltsführung von 20 %; die Gegenseite haftete zu 80 %. Das Gericht sah seine Arbeitslosigkeit als unfallbedingt an und sprach eine Verdienstausfallrente bis zur Regelaltersgrenze zu, außerdem eine Haushaltsführungsrente von 143,52 € im Monat auf Basis von 9 € je Stunde. Diese Rente begrenzte es nicht starr auf das 75. Lebensjahr, sondern richtete sie an der statistischen Lebenserwartung mit einem Abschlag von 5 % aus – sie läuft bis Anfang 2038. Ein Schmerzensgeld von 60.000 € (bei voller Haftung 75.000 €) hielt der Senat für angemessen.

Was das für Sie bedeutet

Wer dauerhaft im Haushalt eingeschränkt ist, bekommt den Ausfall nicht nur für die Vergangenheit, sondern als laufende Rente – auch wenn Angehörige einspringen und keine Haushaltshilfe bezahlt wird. Das Gericht lehnte eine starre Grenze von 75 Jahren ab, wie sie andere Gerichte oft ziehen; maßgeblich war die voraussichtliche Lebensdauer. Lassen Sie die Minderung ärztlich feststellen und beschreiben Sie genau, was Sie vor dem Unfall im Haushalt erledigt haben – Zeit für Hobbys, hier etwa für den Hund, zählt nicht mit.

Entscheidung von 2019; ob die Haushaltsführungsrente mit 75 Jahren endet oder an der Lebenserwartung ausgerichtet wird, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Die Stundensätze sind inzwischen höher; derselbe Senat bemisst sie seit 2021 nach den mittleren Bruttogehältern einer Haushaltshilfe (Urteil vom 27.04.2021 – 1 U 38/20). Vorinstanz: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2017 – 15 O 225/14, teilweise geändert.

Quelle: NRWE (Volltext)

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