Radfahrerin stirbt nach Busunfall: Hinterbliebenengeld trotz Mitschuld

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.05.2024 – 12 U 173/23

Eine Radfahrerin fuhr 2020 auf einem Geh- und Radweg, der für ihre Richtung nicht freigegeben war, bog nach links ab und stieß mit einem Linienbus zusammen; sie starb. Der Busfahrer hatte vor seinem Abbiegen nicht ordnungsgemäß doppelt nach hinten geschaut und wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Potsdam sprach ihrem Sohn und dessen Lebensgefährtin je 2.500 € Hinterbliebenengeld zu. Das Brandenburgische Oberlandesgericht erhöhte den Betrag für den Sohn auf 5.000 € und berücksichtigte dabei die erhebliche Mitschuld der Mutter; bei der Lebensgefährtin blieb es bei 2.500 €, weil schon zweifelhaft sei, ob sie überhaupt anspruchsberechtigt ist.

Was das für Sie bedeutet

Eine erhebliche Mitschuld des Verstorbenen schließt das Hinterbliebenengeld nicht aus, senkt aber den Betrag. Wer nicht zum engsten Familienkreis gehört – hier die Lebensgefährtin des Sohnes –, muss eine eigene, besonders enge Beziehung zum Verstorbenen darlegen; sonst geht er leer aus oder erhält wenig. Die Sorge um andere Familienmitglieder wird über das Hinterbliebenengeld nicht ausgeglichen.

Entscheidung von 2024; Revision nicht zugelassen.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Brandenburg (Volltext)

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