Landgericht Lüneburg, Urteil vom 21.05.2024 – 5 O 315/23
Ein erwachsener Mann mit mehr als 2,0 Promille überquerte im Juli 2021 gegen halb fünf Uhr morgens dunkel gekleidet eine Landstraße, ohne auf den Verkehr zu achten, und wurde von einem Auto erfasst; er starb an der Unfallstelle. Seine Mutter verlangte Hinterbliebenengeld und 75 Prozent der Beerdigungskosten von 7.226,16 €. Das Landgericht Lüneburg sah den überwiegenden Anteil beim Sohn und ließ die Gegenseite nur zu einem Drittel haften – wegen der Betriebsgefahr des Autos und eines geringen Verschuldens des Fahrers. Ohne Mitverschulden hätte das Gericht 10.000 € Hinterbliebenengeld für angemessen gehalten; zugesprochen wurde ein Drittel von Hinterbliebenengeld und Beerdigungskosten, zusammen 5.742,05 €.
Was das für Sie bedeutet
Hat der Verstorbene den Unfall mitverursacht, müssen sich die Angehörigen das anrechnen lassen – beim Hinterbliebenengeld ebenso wie bei den Beerdigungskosten. Trotzdem lohnt die Prüfung: Auch bei überwiegender Schuld des Getöteten kann der Autofahrer wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs und eigener Fehler mithaften. Belegen Sie die Kosten der Beerdigung vollständig mit Rechnungen, denn sie werden nach derselben Quote ersetzt.
Entscheidung von 2024; ob Berufung eingelegt wurde, ist nicht veröffentlicht.
Quelle: VORIS Niedersachsen (Volltext)
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