PTBS nicht bewiesen: Verletzter zahlt 11.000 € Vorschuss zurück

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 19.12.2023 – 5 U 314/22

Ein Kfz-Mechatroniker wurde 2016 als Motorradfahrer von einem links abbiegenden Autofahrer übersehen. Er erlitt Brüche an der Hand, Lungenquetschungen und ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung und lag kurz im künstlichen Koma. Er machte eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und Panikattacken geltend und verlangte mindestens 75.000 € Schmerzensgeld. Nach dem gerichtlichen Psychiater wirkten sich unfallbedingte psychische Beeinträchtigungen nur für eine begrenzte Zeit aus; für die Zeit ab Ende November 2017 sah das Gericht keinen Zusammenhang mit dem Unfall mehr. Das Oberlandesgericht hielt deshalb 25.000 € für angemessen, die mit den Vorschüssen schon bezahlt waren, und verurteilte den Verletzten, einen zweiten Vorschuss von 11.000 € zurückzuzahlen.

Was das für Sie bedeutet

Psychische Folgen werden nur ersetzt, soweit ein Gutachter sie auf den Unfall zurückführt. Ein vom Sozialgericht festgestellter Grad der Behinderung hilft dabei kaum, weil er nichts über die Ursache aussagt. Lassen Sie psychische Beschwerden früh fachärztlich behandeln und dokumentieren. Und: Vorschüsse der Versicherung sind nicht endgültig – wer am Ende weniger zugesprochen bekommt, muss den Überschuss zurückzahlen.

Entscheidung von 2023; Einzelfallentscheidung. Die Revision wurde nicht zugelassen. Vorinstanz: Landgericht Bamberg, Urteil vom 12.10.2022 – 12 O 95/19 V.

Quelle: Bayern.Recht (Volltext)

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