Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.05.2023 – VI ZR 161/22
Ein Motorradfahrer starb 2020 an der Unfallstelle, nachdem eine Autofahrerin in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn geraten war und ihn frontal erfasst hatte. Seine Tochter, Jahrgang 2001, die noch bei den Eltern lebte, erhielt vom Versicherer 7.500 € und von Landgericht und Oberlandesgericht Köln weitere 4.500 €, insgesamt also 12.000 € Hinterbliebenengeld. Sie verlangte mehr, weil sie seit dem Tod des Vaters neben ihrem Studium ihren autistischen Bruder mitbetreut, für den der Vater die wichtigste Bezugsperson war. Der Bundesgerichtshof gab ihr recht: Diese Belastung hält den Verlust täglich präsent und muss bei der Höhe berücksichtigt werden; die Sache ging zur neuen Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück.
Was das für Sie bedeutet
Die Höhe des Hinterbliebenengeldes hängt davon ab, wie stark der Verlust Ihr Leben tatsächlich verändert. Schildern Sie dem Versicherer und dem Gericht genau, welche Rolle der Verstorbene in der Familie hatte und welche Lasten Sie seither tragen, etwa die Betreuung von Geschwistern oder die Pflege von Angehörigen. Entgangene Unterhaltszahlungen gehören nicht hierher; sie sind als eigener Unterhaltsschaden geltend zu machen.
Entscheidung von 2023. Den endgültigen Betrag legt das Oberlandesgericht Köln fest; der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich offengelassen, dass er höher ausfallen kann.
Quelle: Bundesgerichtshof (Volltext, PDF)
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