Zwölfjährige bei Busunfall schwer verletzt: 50.000 € Schmerzensgeld

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.10.2022 – 8 O 8176/21

Ein zwölfjähriges Mädchen saß 2018 in einem Schulbus, der frontal mit einem anderen Schulbus zusammenstieß. Es erlitt einen offenen Oberschenkelbruch, Brüche an Oberarm, Unterarm und Becken, eine Knieverletzung und eine schwere Gehirnerschütterung und musste fünfmal operiert werden. Es blieben Schmerzen beim Joggen und Treppensteigen, ein verlangsamtes Schreiben und sichtbare Narben an den Beinen. Das Landgericht hielt insgesamt 50.000 € für angemessen; 25.000 € hatte die Versicherung schon gezahlt, gefordert waren 75.000 €.

Was das für Sie bedeutet

Bei Kindern lassen sich die Spätfolgen nur eingeschränkt vorhersagen, das hat auch das Gericht betont. Sichern Sie deshalb neben dem Schmerzensgeld die Haftung für künftige Schäden ab, schriftlich durch die Versicherung oder durch einen Feststellungsantrag. Fordern Sie vorgerichtlich realistisch: Das erste Anwaltsschreiben verlangte hier 100.000 € – nach Ansicht des Gerichts so deutlich zu viel, dass die Versicherung dadurch nicht in Verzug kam und Zinsen erst ab einem späteren Zeitpunkt anfielen.

Entscheidung von 2022; Einzelfallentscheidung. Ob Berufung eingelegt wurde, ist nicht bekannt.

Quelle: Bayern.Recht (Volltext)

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