Radfahrerin verliert den Arm durch Lkw: 65.000 € Schmerzensgeld

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.02.2021 – 8 O 6262/20

Eine 73-jährige Radfahrerin wurde 2016 von einem Lkw erfasst. Ihr rechter Oberarm musste noch am Unfalltag amputiert werden, dazu kamen Brüche an Unterarm, Hand, Knie, Becken und Augenhöhle sowie eine Lungenverletzung. Sie war danach auf den Rollstuhl angewiesen, eine Armprothese konnte sie wegen Hautproblemen am Stumpf nicht tragen, psychisch blieb eine Anpassungsstörung. Drei Jahre später starb sie aus unfallunabhängigen Gründen. Ihre Erben klagten weiter, das Landgericht hielt insgesamt 65.000 € für angemessen; 50.000 € hatte die Versicherung schon gezahlt.

Was das für Sie bedeutet

Der Anspruch auf Schmerzensgeld endet nicht mit dem Tod des Verletzten: Er geht auf die Erben über, die ihn weiter verfolgen können. Bei der Höhe zählt auch, wie lange der Verletzte mit den Folgen leben musste – hier blieb das Gericht unter Vergleichsfällen, weil es nur etwa drei Jahre waren. Auch Alter und Vorerkrankungen hat das Gericht in die Bemessung einbezogen.

Entscheidung von 2021; Einzelfallentscheidung. Ob Berufung eingelegt wurde, ist nicht bekannt.

Quelle: Bayern.Recht (Volltext)

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