Amtsgericht Essen-Borbeck, Urteil vom 22.08.2019 – 14 C 26/18
Eine Privatverkäuferin bot 2014 einen 14 Jahre alten VW Golf 4 mit 226.300 km ab 1 Euro bei eBay an und brach die Auktion vorzeitig ab; sie berief sich auf einen gerissenen Zahnriemen bei einer Probefahrt. Das Auto verkaufte sie danach an einen Händler. Das Amtsgericht sah einen Vertrag mit dem Höchstbietenden als zustande gekommen an, weil die Verkäuferin einen berechtigten Grund für den Abbruch nicht beweisen konnte. Sie muss die Differenz zwischen dem auf 1.100 Euro geschätzten Wert und dem Gebot ersetzen; zugesprochen wurden 396 Euro (§§ 280, 283 BGB).
Was das für Sie bedeutet
Wer ein Auto bei eBay einstellt, ist mit dem Höchstbietenden gebunden, wenn er die Auktion ohne berechtigten Grund abbricht. Als Verkäufer müssen Sie einen solchen Grund, etwa einen nachträglichen Schaden, beweisen können. Als Bieter können Sie nach einem grundlosen Abbruch die Differenz zwischen Wert und Ihrem Gebot verlangen.
Hinweis: Ältere Entscheidung. Die Berufung des Klägers hielt das LG Essen für aussichtslos (Beschluss vom 10.06.2020 – 13 S 85/19). Entspricht der BGH-Rechtsprechung zu vorzeitig beendeten eBay-Auktionen.
Quelle: nrwe.justiz.nrw.de
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