
Fahrerlaubnisrecht · Neuerteilung
Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Sperre, Antrag und MPU

Die Sperre läuft, und die Frage ist: Wann bekomme ich meinen Führerschein zurück, und was verlangt die Behörde? Wer erst kurz vor Ablauf der Sperre anfängt, verliert oft Monate, weil Abstinenznachweise, MPU oder Prüfung Zeit brauchen.
Ich prüfe, was die Behörde verlangen darf, welche alten Eintragungen sie noch verwerten darf und ob eine MPU wirklich nötig ist. Fangen Sie damit früh an, am besten gleich nach dem Urteil.
Hier vertrete ich Sie:
- Antrag auf Neuerteilung
- Vorzeitige Aufhebung der Sperre
- MPU bei der Neuerteilung
- Neue Fahrprüfung nach langer Pause
- Verwertung alter Eintragungen
- Neuerteilung nach acht Punkten
Der Antrag
Für die Neuerteilung gelten die Vorschriften für die erste Fahrerlaubnis; eine neue Fahrprüfung ist grundsätzlich nicht nötig (§ 20 Abs. 1 FeV). Den Antrag kann man frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen (§ 20 Abs. 4 FeV). Die Behörde muss eine Prüfung aber anordnen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV). Eine feste Frist gibt es dafür nicht; eine lange Zeit ohne Fahrpraxis ist ein gewichtiges Indiz. Das VG München sah bei Lkw-Klassen etwa acht Jahre ohne Fahrpraxis als Anlass zur Prüfung (Urteil vom 24.02.2025 – M 6 K 20.4109).
Die Sperre und ihre vorzeitige Aufhebung
Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, setzt es eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, in Ausnahmefällen für immer (§ 69a Abs. 1 StGB). Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Täter nicht mehr ungeeignet ist, frühestens aber nach drei Monaten. War in den drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre verhängt worden, ist das erst nach einem Jahr möglich (§ 69a Abs. 7 StGB). Dafür braucht es neue Tatsachen; Reue und Zeitablauf genügen nicht. Ein anerkannter Nachschulungskurs kann eine solche Tatsache sein. Eine vorzeitige Aufhebung ändert aber nichts daran, dass die Behörde nach einer Fahrt mit 1,6 Promille eine MPU verlangen muss.
Wann die Behörde eine MPU verlangt
Nach einer Alkoholfahrt mit 1,6 Promille oder mehr, nach wiederholten Alkoholverstößen und nach einer Entziehung aus diesen Gründen muss die Behörde vor der Neuerteilung eine MPU anordnen (§ 13 S. 1 Nr. 2 FeV); für Drogen gilt § 14 FeV, für Cannabis § 13a FeV. Wurde die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen oder beruhte die Entziehung etwa auf erheblichen Verkehrsverstößen, kann die Behörde eine MPU nach Ermessen verlangen (§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 9 FeV). Lässt sich die Eignung nicht feststellen, geht das zulasten des Antragstellers. Mehr dazu auf der Seite MPU wegen Alkohol.
Punkte und alte Eintragungen
Mit der Neuerteilung werden die bisherigen Punkte gelöscht (§ 4 Abs. 3 StVG). Die Eintragungen selbst bleiben aber im Fahreignungsregister, bis sie gelöscht sind. Eine Straftat mit Entziehung wird nach zehn Jahren getilgt; die Frist beginnt erst mit der Neuerteilung, spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft (§ 29 Abs. 1, 5 StVG). Danach bleibt sie noch ein Jahr gespeichert. Erst wenn sie gelöscht ist, darf sie nicht mehr gegen den Antragsteller verwendet werden (§ 29 Abs. 7 StVG; BVerwG, Urteil vom 30.08.2023 – 3 C 15.22). Hatte die Behörde selbst die Fahrerlaubnis entzogen, darf sie die Gründe dafür so lange verwerten, wie diese Entziehung gespeichert ist (VGH München, Urteil vom 18.01.2023 – 11 B 22.1153).
Nach einer Entziehung wegen acht Punkten
Wer die Fahrerlaubnis wegen acht Punkten verloren hat, bekommt frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung eine neue; muss der Führerschein abgegeben werden, beginnt die Frist erst mit der Abgabe. Das gilt auch nach einem Verzicht, wenn beim Verzicht mindestens zwei Entscheidungen mit Punkten gespeichert waren. In der Regel verlangt die Behörde eine MPU (§ 4 Abs. 10 StVG). Mehr dazu auf der Seite Punkte in Flensburg.
Probezeit nach der Neuerteilung
War die Fahrerlaubnis wegen Verstößen in der Probezeit entzogen worden, gibt es eine neue nur mit dem Nachweis eines Aufbauseminars, und es läuft die restliche Probezeit. Begeht der Fahrer darin einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, verlangt die Behörde in der Regel eine MPU. Das gilt auch, wenn er nach Verstößen in der Probezeit verzichtet hatte (§ 2a Abs. 5 S. 5 StVG; BVerwG, Urteil vom 10.10.2024 – 3 C 3.23). Mehr dazu auf der Seite Führerschein auf Probe.
Woran sich diese Verfahren entscheiden
Der Zeitplan. Abstinenzprogramme dauern sechs, zwölf oder 15 Monate, die MPU selbst nur Wochen. Wer erst nach Ablauf der Sperre anfängt, fährt entsprechend länger nicht.
Die Akte der Behörde. Welche Vorgänge die Behörde kennt und noch verwerten darf, ergibt sich aus der Akte und dem Registerauszug. Ich sehe beides ein, bevor wir den Antrag stellen.
Die Fragestellung. Verlangt die Behörde eine MPU, muss die Frage zum Anlass passen. Eine zu weit gefasste Fragestellung ist angreifbar.
Offene Fragen
- Ab welcher Fahrpause eine neue Prüfung nötig ist. Die Gerichte nennen Zeiträume zwischen sechs und zehn Jahren und mehr.
- Wie lange Entziehungen verwertet werden dürfen, wenn mehrere Maßnahmen aufeinander folgen.
- Auf welchen Zeitpunkt es ankommt, wenn eine Eintragung während des Verfahrens löschungsreif wird.
- Nach welchem Maßstab die Amtsgerichte eine Sperre vorzeitig aufheben, vor allem nach Fahrten mit mehr als 1,6 Promille.
Aufsätze und Abhandlungen
- Kalus, Verkehrsdienst 2023, 272 (Verwertung von Registereintragungen bei Neuerteilung und Entziehung)
Häufige Fragen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wann kann ich den Antrag stellen?
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre. Wenn eine MPU nötig ist, sollte die Vorbereitung früher beginnen, vor allem wegen der Abstinenznachweise.
Muss ich die Fahrprüfung wiederholen?
In der Regel nicht. Nach langer Zeit ohne Fahrpraxis kann sie aber nötig werden: Begründen Tatsachen Zweifel an Ihrem Können, muss die Behörde sie anordnen.
Sind meine Punkte nach der Neuerteilung weg?
Die Punkte ja. Die Eintragungen bleiben aber bis zur Löschung gespeichert und können eine MPU begründen.
Kann die Sperre verkürzt werden?
Das Gericht kann sie frühestens nach drei Monaten aufheben, nach einer Vorsperre in den drei Jahren vor der Tat erst nach einem Jahr. Nötig sind neue Tatsachen, etwa ein anerkannter Nachschulungskurs.
Weitere Themen im Verkehrsrecht:
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