
Fahrerlaubnisrecht · Ausländische Führerscheine
EU-Führerschein und ausländische Fahrerlaubnis: Was in Deutschland gilt

Ein Führerschein aus Polen oder Tschechien nach einer Entziehung in Deutschland, ein Führerschein aus der Türkei oder der Ukraine nach dem Umzug, eine Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land bei Wohnsitz hier: Wer mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fährt, muss genau wissen, ob er das darf. Sonst droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ob ein ausländischer Führerschein gilt, hängt oft an Wohnsitzangaben, Einträgen im Fahreignungsregister und Auskünften aus dem Ausstellerstaat. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie fahren und bevor Sie der Behörde etwas zu Ihrem Wohnsitz erklären.
Hier vertrete ich Sie:
- Führerscheine aus EU und EWR
- Führerscheine aus Drittstaaten
- Umschreibung in einen deutschen Führerschein
- EU-Führerschein nach Entziehung in Deutschland
- Aberkennung des Fahrrechts
- Fahrverbot mit ausländischem Führerschein
Führerscheine aus EU und EWR
Eine Fahrerlaubnis aus einem anderen EU- oder EWR-Staat berechtigt grundsätzlich auch dann zum Fahren in Deutschland, wenn der Inhaber hier wohnt (§ 28 Abs. 1 FeV). Ein Umtausch ist nicht nötig, aber auf Antrag möglich (§ 30 FeV). Für die Lkw- und Busklassen gelten die deutschen Befristungen.
Die Berechtigung fehlt aber, wenn der Inhaber bei der Ausstellung in Deutschland wohnte und sich das aus dem Führerschein oder aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats ergibt. Sie fehlt auch, wenn ihm die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, eine Sperre läuft oder ein Fahrverbot in Deutschland, im Ausstellerstaat oder im Wohnsitzstaat besteht (§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 bis 5 FeV). Entziehung und Sperre zählen nur, solange sie im Fahreignungsregister stehen (S. 3). Hat ein anderer EU-Staat die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre neu erteilt und wohnte der Inhaber dort, muss Deutschland sie anerkennen (BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 – 3 C 1.13). Die bloße Verlängerung einer früher erworbenen Fahrerlaubnis genügt in der Regel nicht, außer der Ausstellerstaat hat dabei die Eignung wie bei einer MPU geprüft (BVerwG, Urteil vom 15.09.2021 – 3 C 3.21). Ebenso wenig genügt eine Fahrerlaubnis, die während einer vorläufigen Entziehung in Deutschland erworben wurde, wenn die Entziehung auf Gründen beruht, die schon bei der Erteilung bestanden (BVerwG, Beschluss vom 16.01.2020 – 3 B 51.18).
Wohnsitz: Was zählt?
Im Verwaltungsverfahren genügen der Behörde schon Hinweise aus dem Ausstellerstaat, etwa eine Auskunft, der Wohnsitz sei dort unbekannt. Dann muss der Inhaber seinen Aufenthalt im Ausland konkret darlegen (VGH München, Beschluss vom 10.02.2022 – 11 CE 21.2489). Auch eine ausländische Meldebescheinigung, die den Aufenthalt dort nur als vorübergehend und den ständigen Wohnsitz in Deutschland ausweist, kann eine unbestreitbare Information des Ausstellerstaats sein (VGH München, Beschluss vom 18.05.2022 – 11 ZB 22.473).
Im Strafverfahren ist der Maßstab strenger: Ein Wohnsitzverstoß darf nur aus dem Führerschein selbst oder aus Informationen des Ausstellerstaats folgen, nicht aus eigenen Angaben des Fahrers (BayObLG, Beschluss vom 18.12.2025 – 204 StRR 469/25). Mehr dazu auf der Seite Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Den EU-Führerschein in Deutschland wieder nutzen
Wurde die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen oder eine Sperre verhängt, kann das Recht, mit dem EU-Führerschein hier zu fahren, auf Antrag erteilt werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (§ 28 Abs. 5 FeV). Dafür gelten die Regeln der Neuerteilung entsprechend; die Behörde verlangt deshalb oft eine MPU. Bei einem Wohnsitzverstoß hilft der Antrag nach dem Wortlaut nicht.
Führerscheine aus Staaten außerhalb von EU und EWR
Ein Führerschein aus einem Drittstaat gilt nach dem Zuzug noch sechs Monate, auf Antrag unter Umständen bis zu sechs Monate länger (§ 29 FeV). Danach braucht man eine deutsche Fahrerlaubnis. Für die Staaten der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung wird sie ohne oder mit eingeschränkter Prüfung umgeschrieben, seit dem 18.08.2026 auch für Führerscheine aus der Ukraine; für alle anderen Staaten sind eine theoretische und eine praktische Prüfung nötig, aber keine Ausbildung (§ 31 FeV). Wird ein Führerschein aus einem solchen Staat verlängert, während der Inhaber schon in Deutschland wohnt, gilt das als neue Erteilung. Er berechtigt dann nicht zum Fahren und kann nicht erleichtert umgeschrieben werden (BVerwG, Urteil vom 22.09.2022 – 3 C 10.21). Für Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz gelten Sonderregeln (Verordnung (EU) 2022/1280).
Entziehung und Fahrverbot
Entzieht die deutsche Behörde oder ein deutsches Gericht eine ausländische Fahrerlaubnis, verliert der Inhaber das Recht, in Deutschland zu fahren (§ 46 Abs. 5 FeV, § 69b Abs. 1 StGB). Legt er eine zu Recht angeordnete MPU nicht vor, darf die Behörde auf seine Ungeeignetheit schließen (§ 11 Abs. 8 FeV) und ihm das Fahrrecht in Deutschland aberkennen (OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2026 – 1 B 3/26). Seit dem 01.06.2026 wird bei Inhabern eines EU- oder EWR-Führerscheins, die nicht in Deutschland wohnen, nichts mehr im Führerschein vermerkt und der Führerschein auch nicht verwahrt. Die Entscheidung wird ins Fahreignungsregister eingetragen und dem Wohnsitzstaat mitgeteilt. Ein Fahrverbot wird dann einen Monat nach Rechtskraft wirksam. Gab es beim Bußgeld-Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot, kann der Betroffene einen Beginn zwischen einem und vier Monaten nach Rechtskraft benennen; sonst wird es nach vier Monaten wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG).
Was die neuen EU-Richtlinien ändern
Die Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 und die Richtlinie (EU) 2025/2206 über die unionsweite Wirkung von Fahrverboten sind seit dem 25.11.2025 in Kraft; sie müssen bis zum 26.11.2028 umgesetzt werden und gelten im Wesentlichen ab dem 26.11.2029. Danach soll ein Staat keine neue Fahrerlaubnis erteilen, solange die Fahrerlaubnis in einem anderen Staat entzogen ist. Schwere Verstöße wie Fahrten unter Alkohol oder Drogen, erhebliche Raserei oder Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten können dann zu einem Fahrverbot in der ganzen EU führen. Außerdem kommt ein digitaler EU-Führerschein auf dem Handy; die EU nennt dafür Ende 2030.
Woran sich diese Verfahren entscheiden
Der Wohnsitz. Entscheidend ist, wo der Inhaber bei der Ausstellung tatsächlich gelebt hat. Meldebescheinigungen, Mietverträge und Arbeitsnachweise aus dieser Zeit sind wichtig.
Das Register. Ob eine Entziehung oder Sperre noch eingetragen oder schon getilgt ist, kann allein den Unterschied machen.
Die Daten. Wann wurde entzogen, wann lief die Sperre ab, wann wurde im Ausland erteilt oder nur verlängert?
Offene Fragen
- Ob eine Versagung oder ein Verzicht in Deutschland einem späteren EU-Führerschein entgegensteht. Der Wortlaut von § 28 Abs. 4 FeV sagt ja; das Bayerische Oberste Landesgericht hält das bei der Versagung für unionsrechtswidrig, beim Verzicht wohl ebenso.
- Ob die eigenen Angaben des Inhabers zählen. Im Verwaltungsverfahren muss er nach Hinweisen aus dem Ausstellerstaat seinen Auslandswohnsitz belegen, im Strafverfahren zählen seine Angaben nicht. Die Ergebnisse können auseinanderfallen.
- Ob die deutsche MPU-Praxis nach 2029 mit der neuen Richtlinie vereinbar ist, die unverhältnismäßige Bedingungen für die Wiedererlangung verbietet.
- Ob ein Umtausch im EU-Ausland selbst einen Wohnsitz dort voraussetzt. Das VG Braunschweig bejaht das (Urteil vom 25.01.2024 – 6 A 663/18). Geklärt ist nur, dass ein Wohnsitzmangel der ursprünglichen Fahrerlaubnis beim Umtausch fortwirkt (BVerwG, Urteil vom 04.07.2018 – 3 C 9.17).
Aufsätze und Abhandlungen
- Meyer, Das nationale Führerscheinstrafrecht im Lichte der Entscheidung des EuGH vom 29.4.2021, NZV 2023, 159
- Maibach, Nach dem neuen EuGH-Urteil: Führerschein trotzdem sicherstellen?, Verkehrsdienst 2023, 31
Häufige Fragen zu ausländischen Führerscheinen
Muss ich meinen EU-Führerschein nach dem Umzug nach Deutschland umtauschen?
Nein, er gilt weiter. Ein Umtausch ist auf Antrag möglich. Für Lkw- und Busklassen gelten die deutschen Befristungen.
Ich habe einen Führerschein aus einem Land außerhalb der EU. Was muss ich tun?
Er gilt sechs Monate nach dem Zuzug. Danach müssen Sie ihn umschreiben lassen; für die Staaten der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, seit dem 18.08.2026 auch für die Ukraine, ohne oder mit verkürzter Prüfung. Für Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz gelten Sonderregeln.
Gilt ein Führerschein aus Tschechien oder Polen nach einer Entziehung in Deutschland?
Nur, wenn Sie bei der Ausstellung wirklich dort gewohnt haben und die Fahrerlaubnis dort nach Ablauf der Sperre neu erteilt und nicht nur verlängert wurde. Sonst ist das Fahren in Deutschland strafbar. Lag kein Wohnsitzverstoß vor, bleibt der Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV, oft mit MPU.
Was gilt bei einem Fahrverbot, wenn ich im Ausland wohne?
Seit dem 01.06.2026 wird bei EU-Führerscheinen nichts mehr vermerkt und nichts abgegeben. Das Fahrverbot wird einen Monat nach Rechtskraft wirksam, beim ersten Bußgeld-Fahrverbot nach bis zu vier Monaten. Es wird ins Register eingetragen und Ihrem Wohnsitzstaat mitgeteilt.
Weitere Themen im Verkehrsrecht:
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