
Verkehrsstrafrecht · Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verteidigung nach § 21 StVG

Der Führerschein ist noch beim Amtsgericht, das Fahrverbot hat schon angefangen, der Führerschein aus dem Ausland gilt hier nicht mehr: Viele, die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt werden, wussten nicht, dass sie nicht fahren durften. Andere hatten einfach keine Wahl, weil der Job am Auto hängt. Strafbar ist es meist trotzdem, denn auch fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft. Für die Strafe und für die Zukunft des Führerscheins macht es aber einen großen Unterschied.
Gerade bei ausländischen Führerscheinen und bei Fahrverboten kommt es auf Daten und Fristen an, die in der Akte oft nicht sauber stehen. Sagen Sie deshalb nichts zur Sache, bevor ich die Akte gelesen habe.
Hier verteidige ich Sie:
- Fahren trotz Fahrverbot
- Fahren nach Entziehung oder während der Sperre
- EU- und Drittstaaten-Führerscheine
- Falsche Führerscheinklasse
- E-Scooter, S-Pedelec und Leichtkraftrad
- Halter, der das Fahren zulässt
Was ist strafbar?
Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu haben, oder trotz eines Fahrverbots nach § 44 StGB oder § 25 StVG, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Ebenso strafbar ist der Halter, der das anordnet oder zulässt (Nr. 2). Wer fahrlässig handelt, etwa weil er sich über die Gültigkeit seines Führerscheins nicht vergewissert hat, wird mit bis zu sechs Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen bestraft (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Ebenso bestraft wird, wer fährt, obwohl sein Führerschein amtlich verwahrt, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, und der Halter, der das zulässt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StVG).
Die Tat umfasst die ganze geplante Fahrt; ein Tankstopp unterbricht sie nicht (BGH, Beschluss vom 24.11.2022 – 2 StR 55/22).
Ausländische Führerscheine
Ein Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat berechtigt grundsätzlich auch dann zum Fahren in Deutschland, wenn der Inhaber hier wohnt (§ 28 Abs. 1 FeV). Das gilt aber nicht, wenn der Inhaber bei der Ausstellung in Deutschland wohnte und sich das aus dem Führerschein selbst oder aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats ergibt, und nicht, solange eine deutsche Entziehung oder Sperre noch im Fahreignungsregister steht (§ 28 Abs. 4 FeV). Hat ein anderer EU-Staat die Fahrerlaubnis aber erst nach Ablauf der Sperre neu erteilt und wohnte der Inhaber dort, muss Deutschland sie anerkennen (BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 – 3 C 1.13); eine bloße Verlängerung im Ausland genügt dafür nicht (BVerwG, Urteil vom 15.09.2021 – 3 C 3.21).
Für diese Feststellung zählen nur der Führerschein selbst und Informationen aus dem Ausstellerstaat, nicht die eigenen Angaben des Fahrers, auch nicht ein Geständnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat deshalb eine Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens mit einem kroatischen Führerschein aufgehoben (Beschluss vom 18.12.2025 – 204 StRR 469/25). Wer einen Führerschein im Ausland ohne Prüfung gekauft hat, handelt dagegen zumindest fahrlässig, wenn die Umstände des Erwerbs Zweifel wecken mussten (AG Schwabach, Urteil vom 17.08.2022 – 1 Ds 703 Js 101480/22).
Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR gilt nach dem Zuzug nach Deutschland noch sechs Monate (§ 29 Abs. 1 FeV). Danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis. Die Frist kann auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn Sie nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnen werden.
Fahrverbot, Klasse, E-Scooter
Fahrverbot. Strafbar ist auch, wer trotz Fahrverbots fährt. Ein Fahrverbot aus einem Strafurteil wird wirksam, sobald der Führerschein amtlich verwahrt ist, spätestens einen Monat nach Rechtskraft (§ 44 Abs. 2 StGB). Seit dem 01.06.2026 gilt das auch für das Fahrverbot im Bußgeldverfahren (§ 25 Abs. 2 StVG). Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, bekommt dort bis zu vier Monate Zeit (§ 25 Abs. 3 StVG). Wer den Führerschein nicht abgibt, darf nach Ablauf dieser Frist trotzdem nicht mehr fahren; die Verbotsfrist läuft aber erst ab der Abgabe. Wer den genauen Beginn nicht kennt, sollte ihn vor der nächsten Fahrt klären lassen.
Falsche Klasse. Mit der Klasse B darf man einen Anhänger bis 750 kg ziehen oder eine Kombination bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren, mit der Schlüsselzahl 96 bis 4.250 kg (§ 6 Abs. 1, § 6a FeV); darüber braucht man BE. Die Schlüsselzahl 196 für Leichtkrafträder gilt nur in Deutschland (§ 6b FeV).
E-Scooter und E-Bikes. Für E-Scooter bis 20 km/h und für Pedelecs, die nur bis 25 km/h unterstützen, braucht man keine Fahrerlaubnis. Für ein S-Pedelec bis 45 km/h braucht man die Klasse AM. Wer einen schnelleren E-Scooter fährt, kann ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs sein.
Führerschein, Punkte und Auto
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB. Das Gericht entzieht eine vorhandene Fahrerlaubnis, etwa für andere Klassen, deshalb nur, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Fahrer ungeeignet ist. Hat er keine Fahrerlaubnis, ordnet es in solchen Fällen eine isolierte Sperre an, vor deren Ablauf ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a Abs. 1 S. 3 StGB). Das Gericht muss das begründen; die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt nicht (BGH, Beschluss vom 18.12.2024 – 5 StR 426/24). Während einer Sperre berechtigt auch eine Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Staat nicht zum Fahren in Deutschland (§ 28 Abs. 4 FeV).
Ins Fahreignungsregister kommen mit Entziehung oder isolierter Sperre drei Punkte, sonst zwei. Bei vorsätzlicher Tat kann das Auto eingezogen werden, wenn der Fahrer trotz Entziehung, Fahrverbots oder Sperre gefahren ist, wenn der Halter einen solchen Fahrer hat fahren lassen oder wenn der Täter in den drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist (§ 21 Abs. 3 StVG). Auch dann muss die Einziehung verhältnismäßig sein.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners, kann aber vom Fahrer bis zu 5.000 Euro zurückfordern, wenn er ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gefahren ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 KfzPflVV).
Woran sich diese Verfahren entscheiden
Wusste der Fahrer, dass er nicht fahren durfte? Wer den Beginn eines Fahrverbots falsch verstanden hat oder auf die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins vertraut hat, handelt oft nicht vorsätzlich. Das senkt den Strafrahmen deutlich.
Stimmen die Feststellungen zum Wohnsitz? Bei EU-Führerscheinen muss der Wohnsitzverstoß aus dem Führerschein oder aus Informationen des Ausstellerstaats folgen. Fehlt das, darf das Gericht keinen Wohnsitzverstoß annehmen; greift auch kein anderer Ausschlussgrund, ist freizusprechen.
Wiederholungsfälle. Wer kurz nach einer Verurteilung und während der Bewährung erneut ohne Fahrerlaubnis fährt, riskiert eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem solchen Fall vier Monate und eine isolierte Sperre von einem Jahr bestätigt (Beschluss vom 07.04.2025 – 203 StRR 59/25). Gerade hier lohnt es sich, früh an einem Weg zurück zur Fahrerlaubnis zu arbeiten.
Offene Fragen
- Ob eine Versagung oder ein Verzicht in Deutschland einem späteren EU-Führerschein entgegensteht. Der Wortlaut von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV sagt ja. Das Bayerische Oberste Landesgericht hält das bei der Versagung für unionsrechtswidrig, beim Verzicht wohl ebenso.
- Welche Informationen als „unbestreitbar“ gelten und ob deutsche Meldedaten ergänzend herangezogen werden dürfen.
- Welche Fahrerlaubnis schnelle E-Scooter und andere Elektrofahrzeuge ohne Zulassung verlangen.
- Ob die Einziehung des Autos auf weitere Fälle ausgedehnt werden sollte, etwa auf Trunkenheitsfahrten.
Aufsätze und Abhandlungen
- Unfallforschung der Versicherer, Fahren ohne Fahrerlaubnis: Häufigkeit und Hintergrund, Unfallforschung kompakt Nr. 138, 2025
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Einzelfragen zum Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis oder unter Drogeneinfluss, WD 7 - 3000 - 070/24
- Kaltenbach, Einziehung von bei Trunkenheitsfahrten genutzten Kraftfahrzeugen de lege lata und de lege ferenda, NZV 2024, 1
- Nowrousian, Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten?, NZV 2024, 305
- Meyer, Das nationale Führerscheinstrafrecht im Lichte der Entscheidung des EuGH vom 29.4.2021, NZV 2023, 159
Vergütung in Strafsachen: Strafsachen übernehme ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Höhe bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Eine Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; den Unterschied tragen Sie selbst.
Häufige Fragen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ich wohne in Deutschland und habe einen EU-Führerschein aus einem anderen Land. Darf ich fahren?
Grundsätzlich ja. Nicht, wenn der Führerschein oder Informationen des Ausstellerstaats belegen, dass Sie bei der Ausstellung in Deutschland wohnten, und nicht, solange eine deutsche Entziehung oder Sperre im Fahreignungsregister steht (§ 28 Abs. 4 FeV). Wurde der EU-Führerschein erst nach Ablauf der Sperre neu erteilt und wohnten Sie damals dort, gilt er aber.
Ich habe einen Führerschein aus einem Land außerhalb der EU. Wie lange darf ich damit fahren?
Sechs Monate nach dem Zuzug, auf Antrag unter Umständen länger. Danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis (§ 29 FeV).
Brauche ich für E-Scooter oder E-Bike einen Führerschein?
Für E-Scooter bis 20 km/h und Pedelecs bis 25 km/h nicht. Für ein S-Pedelec brauchen Sie die Klasse AM.
Ist mein Auto weg?
Nur bei vorsätzlicher Tat und nur in bestimmten Fällen: bei Fahren trotz Entziehung, Fahrverbots oder Sperre, als Halter in diesen Fällen oder nach einer Vorverurteilung in den drei Jahren vor der Tat (§ 21 Abs. 3 StVG). Auch dann entscheidet das Gericht nach Ermessen.
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