Werther (Westf.), Donnerstag, 29.10.2026. Gegen 13.15 Uhr sind an der Gartenstraße zwei Radfahrer zusammengestoßen. Eine 87-jährige Frau kam von der Engerstraße und wollte über den Geh- und Radweg in die Gartenstraße fahren. Im selben Moment fuhr ein Mann mit seinem Rad von einem Parkplatz herunter. Die Seniorin stürzte und verletzte sich leicht. Nach Angaben der Polizei sprachen beide kurz miteinander. Dann fuhr der Mann weiter, ohne dass seine Personalien bekannt sind. Er soll etwa Mitte 50 sein, war dunkel gekleidet und trug eine Mütze. Hinweise nimmt die Polizei Gütersloh unter 05241 869-0 entgegen.
Rechtlich eingeordnet
Unfallflucht gibt es nicht nur mit dem Auto. § 142 StGB gilt für jeden Beteiligten an einem Unfall im Straßenverkehr, also auch für Radfahrer. Wer wegfährt, bevor er seine Person, sein Fahrzeug und die Art seiner Beteiligung hat feststellen lassen, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ein kurzes Gespräch genügt dafür nicht. Die andere Seite muss wissen, mit wem sie es zu tun hat. Anders kann es nur sein, wenn die Verletzte ausdrücklich und in Kenntnis der Lage auf weitere Angaben verzichtet hat. Ob das hier so war, klären die Ermittlungen.
Den Führerschein kann der Radfahrer wegen dieser Tat im Strafverfahren nicht verlieren. Die Entziehung nach § 69 StGB setzt eine Tat beim Führen eines Kraftfahrzeugs voraus. Eine Verurteilung wegen Unfallflucht ist aber auch ohne Auto eine Vorstrafe, die man nicht unterschätzen sollte.
Für die verletzte Frau ist die Lage schwieriger als nach einem Autounfall. Radfahrer brauchen keine Haftpflichtversicherung, und die Verkehrsopferhilfe nach § 12 PflVG zahlt nur bei Schäden durch versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder. Die Behandlung übernimmt zunächst die eigene Krankenkasse. Schmerzensgeld und Ersatz für ein beschädigtes Rad oder Kleidung gibt es nur, wenn der Mann gefunden wird. Dann haftet er persönlich nach § 823 BGB; oft steht seine private Haftpflichtversicherung dafür ein. Deshalb zählt hier jeder Zeugenhinweis.
Mehr dazu: Unfallflucht, Personenschaden, Unfallregulierung
Quelle: Polizei Gütersloh, Pressemitteilung vom 30.10.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.