Büren: Riskantes Überholmanöver auf der L776, Polizei sucht Zeugen

Büren, Montag, 26.10.2026. Gegen 10 Uhr fuhr ein Streifenwagen auf der L776 in Richtung Alter Hellweg hinter zwei anderen Autos. Aus einer entgegenkommenden Kolonne soll ein 67-Jähriger mit seinem Nissan Qashqai plötzlich ausgeschert sein, um zu überholen. Die beiden Autos und der Streifenwagen mussten nach Angaben der Polizei nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Beamten wendeten und hielten den Mann an. Er soll sich uneinsichtig gezeigt haben. Nach Zeugenhinweisen soll er schon vorher rücksichtslos gefahren sein. Die Polizei bittet Zeugen, besonders die beiden ausgewichenen Autofahrer, sich unter 05251 306-0 zu melden.

Rechtlich eingeordnet

Im Raum steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 b StGB). Ein Fehler beim Überholen reicht dafür nicht. Es muss feststehen, dass der Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt hat und dass dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. Gemeint ist ein Beinaheunfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhing, ob etwas passiert. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei fahrlässig verursachter Gefahr bis zu zwei Jahren (§ 315c Abs. 3 StGB).

Die Polizei prüft außerdem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, das sogenannte Alleinrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB). Dafür müsste der Fahrer darauf aus gewesen sein, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Ein einzelnes riskantes Überholen genügt dafür nicht ohne Weiteres.

Für den Führerschein ist die Lage ernst. Nach einer Verurteilung wegen § 315c oder § 315d StGB gilt der Fahrer in der Regel als ungeeignet, die Fahrerlaubnis wird entzogen (§ 69 Abs. 2 StGB). Schon im Ermittlungsverfahren kann sie vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO). Wenn Sie in einer solchen Lage sind: Sagen Sie zur Sache zunächst nichts und warten Sie die Akteneinsicht ab. Ob es wirklich eine konkrete Gefahr gab, hängt oft an genauen Abständen und Geschwindigkeiten.

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht, Führerschein und MPU, Verbotene Autorennen

Quelle: Polizei Paderborn, Pressemitteilung vom 28.10.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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