Kreis Paderborn: Fahranfänger mit 152 km/h, zwei Fahrer unter Drogen

Kreis Paderborn, Freitag, 30.10.2026. Die Polizei Paderborn hat Bilanz ihrer Geschwindigkeitskontrollen in der vergangenen Woche gezogen. Auf der L 776 wurde ein 24-jähriger Fahranfänger aus Paderborn mit 152 km/h gemessen, erlaubt waren 100. An derselben Stelle fiel ein 45-Jähriger aus Büren mit 126 km/h auf; ein Drogenvortest bei ihm war nach Angaben der Polizei positiv. Auf der B 1 bei Bad Lippspringe war ein 57-Jähriger aus Paderborn mit 148 km/h statt 100 unterwegs. Am Rippinger Weg in Paderborn hielten die Beamten außerdem einen 26-Jährigen an, dessen Drogenvortest ebenfalls positiv war. Beide Männer mit positivem Vortest mussten zur Blutprobe.

Rechtlich eingeordnet

Wer außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell fährt, muss nach dem Bußgeldkatalog mit 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. So sieht es die Polizei auch hier. Maßgeblich ist dabei der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht die angezeigte Zahl. Das Fahrverbot beruht auf § 25 StVG. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn bis zu vier Monate nach Rechtskraft selbst wählen und so etwa in den Urlaub legen.

Für den 24-Jährigen ist das Fahrverbot nicht die größte Sorge. Er ist noch in der Probezeit, und ein solcher Verstoß zählt als schwerwiegend. Die Fahrerlaubnisbehörde muss dann ein Aufbauseminar anordnen (§ 2a Abs. 2 StVG), und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG). Wer das Seminar nicht fristgerecht besucht, verliert die Fahrerlaubnis.

Bei den beiden Fahrern mit positivem Vortest kommt es auf die Blutprobe an. Der Schnelltest allein beweist noch nichts. Findet das Labor eine der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen im Blut, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG vor; bei Cannabis gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC (§ 24a Abs. 1a StVG). Beim ersten Verstoß bedeutet das in der Regel 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Oft wichtiger ist, was danach kommt: Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt von dem Befund und prüft die Fahreignung. Bei sogenannten harten Drogen kann schon ein einziger Nachweis zur Entziehung führen. Wenn Sie in einer solchen Lage Post von der Behörde bekommen, antworten Sie nicht ohne Rat.

Mehr dazu: Bußgeld und Fahrverbot, Alkohol und Drogen am Steuer, Führerschein und MPU

Quelle: Polizei Paderborn, Pressemitteilung vom 30.10.2026 (presseportal.de). Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

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