Porta Westfalica, Freitag, 30.10.2026. Auf der A2 in Richtung Dortmund soll eine 19-jährige Fahranfängerin aus Hannover mit ihrem Jaguar deutlich zu schnell gewesen sein. Erlaubt sind dort bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen 120 km/h. Ein Videowagen der Autobahnpolizei Bielefeld fuhr hinter ihr und hat nach Angaben der Polizei 192 km/h gemessen, auf Höhe der Anschlussstelle Porta Westfalica.
Rechtlich eingeordnet
Eine Messung durch ein nachfahrendes Videofahrzeug wird nicht eins zu eins übernommen; zugunsten der Fahrerin wird eine Toleranz abgezogen. Die Polizei geht von einem Bußgeld von mindestens 1.200 Euro, zwei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten aus. Das passt zu einer vorwerfbaren Überschreitung zwischen 61 und 70 km/h: Dafür sieht der Bußgeldkatalog außerorts 600 Euro und zwei Monate Fahrverbot vor (Nr. 11.3.9 des Anhangs zur BKatV). Geht die Behörde von Vorsatz aus, wird die Regelbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV). Bei rund 60 Prozent über dem Limit liegt dieser Vorwurf nahe.
Schwerer als das Geld wiegt für eine junge Fahrerin die Probezeit. Ein solcher Verstoß gilt als schwerwiegend. Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, muss die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anordnen, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2a StVG). Ein weiterer Verstoß in dieser Zeit hätte dann deutlich härtere Folgen.
Wer so einen Vorwurf auf dem Tisch hat, sollte zuerst Akteneinsicht nehmen, bevor er sich zur Sache äußert. Bei Videomessungen kommt es darauf an, ob das Fahrzeug geeicht war, ob der Abstand gleich blieb und wie die Toleranz berechnet wurde. Schon wenige km/h entscheiden hier über die Höhe der Buße und die Länge des Fahrverbots. Die Verfolgung verjährt nach sechs Monaten, wenn sie nicht vorher unterbrochen wird (§ 26 Abs. 3 StVG).
Mehr dazu: Bußgeld und Fahrverbot, Führerschein und MPU
Quelle: Polizei Bielefeld, Pressemitteilung vom 03.11.2026 (presseportal.de). Für die Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.