Pomellen: Mit 2,5 Promille vor der Bundespolizei auf die Autobahn

Pomellen, Sonntag, 01.11.2026. Am Abend wollte die Bundespolizei in Pomellen an der Grenze zu Polen ein Auto mit ausländischem Kennzeichen kontrollieren. Der Fahrer soll die Anhaltesignale ignoriert haben und auf die Autobahn in Richtung Berlin gefahren sein. Eine Streife stoppte ihn kurz darauf. Die Beamten rochen deutlich Alkohol, ein Atemtest ergab nach Angaben der Polizei 2,5 Promille. Die Landespolizei übernahm und erstattete Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 53-Jährigen.

Rechtlich eingeordnet

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Maßgeblich ist allerdings nicht der Atemtest am Straßenrand, sondern die Blutprobe. Erst sie liefert den Wert, mit dem vor Gericht gearbeitet wird. Bestätigt sie einen Wert in dieser Höhe, kommt es auf die Frage, ob der Fahrer trotzdem noch sicher gefahren ist, praktisch nicht mehr an.

Fast immer verliert man in einem solchen Fall den Führerschein: Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und legt eine Sperre von mindestens sechs Monaten fest (§ 69a StGB). Hat jemand nur eine ausländische Fahrerlaubnis, wird sie nicht im eigentlichen Sinn entzogen. Er verliert aber das Recht, mit ihr in Deutschland zu fahren (§ 69b StGB). Wer danach hier wieder Auto fahren will, braucht ab 1,6 Promille im Blut eine MPU (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).

Wer nach Alkohol am Steuer angehalten wird, sollte am Ort nichts zur Sache sagen, auch wenn der Schreck groß ist. Sie müssen keine Angaben machen. Wichtig ist, früh zu klären, wie die Blutprobe entnommen und ausgewertet wurde und wie es mit dem Führerschein weitergeht.

Mehr dazu: Alkohol und Drogen am Steuer, Verkehrsstrafrecht, Führerschein und MPU

Quelle: Bundespolizeiinspektion Pasewalk, Pressemitteilung vom 02.11.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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