Gütersloh: Fußgänger am Zebrastreifen auf der Kaiserstraße verletzt

Gütersloh, Mittwoch, 28.10.2026. Am späten Nachmittag, gegen 17.45 Uhr, ist auf der Kaiserstraße ein Fußgänger von einem Auto erfasst worden. Ein 88-jähriger Autofahrer war in Richtung Friedrich-Ebert-Straße unterwegs. In Höhe eines Fußgängerüberwegs stieß er nach Angaben der Polizei mit einem 57-jährigen Gütersloher zusammen, der aus seiner Sicht von rechts kam. Der Mann wurde schwer verletzt und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Rechtlich eingeordnet

Am Zebrastreifen muss jeder Autofahrer Fußgängern, die erkennbar hinüberwollen, das Überqueren ermöglichen. Er darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und muss notfalls warten (§ 26 Abs. 1 StVO). Ob der Fußgänger schon auf dem Überweg war oder knapp daneben ging, wird für die Bewertung wichtig sein. Das lässt sich der Meldung nicht entnehmen.

Dem Fahrer droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Diese Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 230 StGB). War das Fahrverhalten grob verkehrswidrig und rücksichtslos, kommt auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 c StGB); dann geht es in der Regel auch um den Führerschein (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB). Unabhängig vom Strafverfahren muss die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde Hinweise auf mögliche Eignungsmängel mitteilen (§ 2 Abs. 12 StVG). Die Behörde kann dann zum Beispiel ein ärztliches Gutachten verlangen (§ 11 Abs. 2 FeV). Wer ein solches Schreiben bekommt, sollte es ernst nehmen, aber nicht vorschnell auf den Führerschein verzichten.

Für den verletzten Fußgänger gilt: Sie können Ihre Ansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Autos geltend machen (§ 115 VVG). Der Halter haftet schon wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs (§ 7 StVG). Ersetzt werden unter anderem Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB), Verdienstausfall, Zuzahlungen, Fahrtkosten und gegebenenfalls ein Haushaltsführungsschaden. Gerade bei schweren Verletzungen gilt: Lassen Sie sich Zeit und unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor klar ist, wie die Heilung verläuft.

Mehr dazu: Personenschaden, Unfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, Führerschein und MPU

Quelle: Polizei Gütersloh, Pressemitteilung vom 29.10.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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