Bad Salzuflen: Lkw prallt im Nebel gegen zwei geparkte Sattelzüge

Bad Salzuflen-Holzhausen, Freitag, 30.10.2026. Gegen 2.45 Uhr war ein 30-jähriger Lkw-Fahrer aus Verl mit einem Mercedes Atego auf der Hauptstraße (B 239) in Richtung Lage unterwegs. Es herrschte starker Nebel. Etwa 150 Meter vor der Abzweigung zum Nordheider Weg stieß sein Lkw gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Sattelzug und danach gegen eine zweite abgestellte Sattelzugmaschine. Der Fahrer wurde leicht verletzt und kam ins Krankenhaus, sein Lkw musste abgeschleppt werden. Die Polizei schätzt den Schaden auf insgesamt rund 145.000 Euro. Wie es genau zu dem Unfall kam, wird noch ermittelt.

Rechtlich eingeordnet

Bei Nebel gilt eine einfache Regel, die in der Praxis oft unterschätzt wird: Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Strecke anhalten kann, die man überblickt. Beträgt die Sicht weniger als 50 Meter, sind höchstens 50 km/h erlaubt, wenn nicht ohnehin langsamer gefahren werden muss (§ 3 Abs. 1 StVO). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Ob dem Fahrer hier etwas vorzuwerfen ist, steht noch nicht fest. Eine Rolle kann auch spielen, wie die Sattelzüge abgestellt und kenntlich gemacht waren: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen haltende Fahrzeuge mit eigener Lichtquelle beleuchtet sein, innerorts genügt unter Umständen eine Kennzeichnung durch Parkleuchten (§ 17 Abs. 4 StVO).

Für die Halter der beiden Sattelzüge ist die Lage vergleichsweise klar. Den Schaden an ihren Fahrzeugen ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Atego, gegen die sie direkt vorgehen können (§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVG). Dazu gehören Reparatur oder Wiederbeschaffung, die Kosten des Gutachters und bei einem Lkw oft ein erheblicher Ausfallschaden, solange das Fahrzeug nicht eingesetzt werden kann. Diesen Ausfall sollten Sie von Anfang an mit Belegen festhalten, etwa mit entgangenen Aufträgen oder den Kosten für ein Ersatzfahrzeug.

Den Schaden am eigenen Lkw zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Hier hilft nur eine Kaskoversicherung. Bekommt der Fahrer einen Anhörungsbogen, muss er sich zum Vorwurf nicht äußern. Gerade für Berufskraftfahrer ist es meist besser, zuerst die Akte einsehen zu lassen und dann zu entscheiden, ob und was man sagt.

Mehr dazu: Bußgeld und Fahrverbot, Unfallregulierung

Quelle: Polizei Lippe, Pressemitteilung vom 30.10.2026 (presseportal.de).

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