E-Scooter nach der Kneipe: keine Sonderbehandlung beim Führerschein

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2023 – 1 Ss 276/22

Ein Mann fuhr nach einem Barbesuch nachts mit einem E-Scooter durch Frankfurt und hatte mindestens 1,64 Promille. Das Amtsgericht verhängte Geldstrafe und sechs Monate Fahrverbot, entzog aber nicht die Fahrerlaubnis. Das Oberlandesgericht hob das auf. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, und ihr geringeres Gewicht rechtfertigt keine Ausnahme von der Regelentziehung. Auch E-Scooter gefährden Fußgänger und Radfahrer erheblich.

Was das für Sie bedeutet

Der Hinweis, man sei ja nur E-Scooter gefahren, verhindert die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht. Nur besondere Umstände im Einzelfall können die Regel widerlegen.

Hinweis: Die Linie ist durch OLG Braunschweig (30.11.2023) und OLG Hamm (08.01.2025) bestätigt.

Quelle: beck-aktuell.de

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