Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.09.2017 – VI ZR 530/16
Ein selbständiger Zahnarzt verlangte nach einem Verkehrsunfall Ersatz seines Erwerbsschadens. Der BGH entschied: An die Darlegung, wie sich der Betrieb ohne Unfall entwickelt hätte, dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden. Anzuknüpfen ist an die Geschäftsergebnisse der letzten Jahre vor dem Unfall. Gibt es greifbare Anhaltspunkte, muss das Gericht den Schaden schätzen und darf die Klage nicht wegen Lücken im Vortrag abweisen.
Was das für Sie bedeutet
Selbständige sollten ihre Ergebnisse aus mehreren Jahren vor dem Unfall belegen, etwa durch Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Eine rein abstrakte Berechnung ohne konkrete Anknüpfungstatsachen reicht dagegen nicht.
Hinweis: Ältere Entscheidung, die weiter maßgeblich ist.
Quelle: dejure.org
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