Bielefeld: 13.500 Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft unbearbeitet

Bielefeld, Dienstag, 3. September 2024. Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld liegen 13.500 Strafverfahren unbearbeitet. Sie haben noch nicht einmal ein Aktenzeichen. Das Justizministerium hat die Zahl bestätigt, über die das Westfalen-Blatt berichtet. Nach einer Analyse des Ministeriums mit Stand 20. August 2024 kommen 1.136 unbearbeitete Bußgeldverfahren hinzu. Das sind mehr als bei den übrigen 18 Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zusammen.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ist für Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke zuständig. Das Ministerium spricht von einem speziellen Bielefelder Problem, nicht von einem Problem der Justiz im ganzen Land. Die Behörde führt die Mehrarbeit unter anderem auf die Cannabis-Amnestie zurück. Die Lage der Geschäftsstellen soll verbessert, die Bezahlung angehoben werden.

Rechtlich eingeordnet

Anders als Bußgeldverfahren verjähren Strafverfahren wegen der längeren Fristen so bald nicht. Die Frist beträgt fünf Jahre bei Taten mit einer Höchststrafe von mehr als einem bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, etwa bei Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Sonst sind es drei Jahre, etwa bei Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 und 5 StGB).

Folgenlos bleibt die Dauer trotzdem nicht. Verzögert die Justiz ein Verfahren in einer Weise, die sie selbst zu vertreten hat, muss das ausgeglichen werden: durch Einstellung nach §§ 153, 153a StPO, durch eine mildere Strafe oder dadurch, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt gilt (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2004 – 2 BvR 1471/03; BGH, Beschluss vom 17.01.2008 – GSSt 1/07). Eine Entschädigung für die Überlänge setzt voraus, dass die Verzögerung gerügt wird, im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft (§ 198 Abs. 3, § 199 Abs. 2 GVG).

Was das für Sie bedeutet

Für Beschuldigte heißt ein solcher Stau: lange warten, ohne zu wissen, wie es weitergeht. Am schwersten wiegt das, wenn der Führerschein beschlagnahmt oder vorläufig entzogen ist (§ 111a StPO). Dann darf man bis zur Entscheidung nicht fahren, auch wenn die Akte monatelang liegt. Gerichte haben die vorläufige Entziehung wegen vermeidbarer Verzögerung wieder aufgehoben, etwa das LG Duisburg nach neun Monaten ohne Führerschein (Beschluss vom 27.04.2026 – 80 Qs 16/26). Das geschieht aber nicht von selbst.

Ich nehme Akteneinsicht, sehe, wo das Verfahren hängt, und stelle die Anträge, die die Lage hergibt: auf Herausgabe des Führerscheins, auf Einstellung oder auf eine zügige Entscheidung. Bis dahin gilt: keine Angaben zur Sache, bevor die Akte gesichtet ist.

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht, Führerschein und MPU und Mandat online erteilen

Quellen: Westfalen-Blatt vom 03.09.2024 (westfalen-blatt.de), Radio Gütersloh vom 04.09.2024 (radioguetersloh.de), Radio Bielefeld vom 04.09.2024 (radiobielefeld.de), Neue Westfälische vom 05.09.2024 (nw.de).

Zurück
Zurück

Bielefeld: Anwälte warten monatelang auf Akteneinsicht

Weiter
Weiter

Bielefeld: Bußgeldakten bleiben liegen – Verfahren verjähren