Bielefeld: Anwälte warten monatelang auf Akteneinsicht

Bielefeld, Freitag, 19. September 2025. Anwälte kritisieren unbearbeitete Aktenberge bei der Bielefelder Justiz. Das Westfalen-Blatt berichtet darüber unter der Überschrift „Bielefelds Justiz in Teilen nicht mehr handlungsfähig“. Ein Bielefelder Strafverteidiger hat drei Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Untätigkeit gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. In einem Verfahren hat er seit Oktober 2024 achtmal schriftlich Akteneinsicht beantragt und keine Antwort bekommen. Nach seinen Worten ist das einer von mehreren Fällen.

Wenige Wochen zuvor war bekannt geworden, dass die bisherige Leiterin der Behörde vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist und die Bielefelder Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer die Staatsanwaltschaft übernehmen soll. Die Neue Westfälische schreibt dazu, die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe einige Monate zuvor den größten Rückstand aller Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen gehabt. Landesweit waren am 30. Juni 2025 knapp 267.000 Ermittlungsverfahren offen, mehr als in jedem anderen Bundesland. Der Richterbund NRW beziffert die fehlenden Staatsanwälte auf 460.

Rechtlich eingeordnet

Der Verteidiger hat das Recht, die Akten einzusehen (§ 147 Abs. 1 StPO). Vor Abschluss der Ermittlungen darf die Staatsanwaltschaft die Einsicht nur versagen, soweit sie den Untersuchungszweck gefährden kann (§ 147 Abs. 2 StPO). Ein Antrag, der monatelang unbeantwortet bleibt, ist keine solche Entscheidung, sondern Untätigkeit. Darauf kann der Verteidiger mit der Verzögerungsrüge reagieren. Sie ist im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft zu erheben und Voraussetzung für eine spätere Entschädigung (§ 198 Abs. 3, § 199 Abs. 2 GVG). Eine Verzögerung, die die Justiz zu vertreten hat, ist außerdem bei der Entscheidung über die Strafe auszugleichen (BGH, Beschluss vom 17.01.2008 – GSSt 1/07).

Was das für Sie bedeutet

Ohne Akte keine Verteidigung: Erst die Akte zeigt, welche Beweise es gibt und was Zeugen gesagt haben. Wenn schon Anwälte monatelang auf die Akte warten, sollten Beschuldigte nicht allein abwarten. Ich frage nach, rüge Verzögerungen förmlich und halte sie fest. Das zahlt sich aus, denn eine Verzögerung wirkt sich am Ende nur zu Ihren Gunsten aus, wenn sie rechtzeitig geltend gemacht und belegt wird.

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht und Mandat online erteilen

Quellen: Westfalen-Blatt vom 19.09.2025 (westfalen-blatt.de), Westfalen-Blatt vom 11.08.2025 (westfalen-blatt.de), Neue Westfälische vom 13.08.2025 (nw.de), Deutscher Richterbund vom 12.09.2025 (drb.de).

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Bielefeld: Neue Chefin der Staatsanwaltschaft besorgt um den Rechtsstaat

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Bielefeld: 13.500 Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft unbearbeitet