Pulheim: Tod eines Zehnjährigen – Lkw-Fahrer vor Gericht

Bergheim, Mittwoch, 28. Oktober 2026. Vor dem Amtsgericht Bergheim hat der Prozess gegen einen 33-jährigen Lkw-Fahrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Am Nachmittag des 18. September 2023 soll er in Pulheim einen zehnjährigen Radfahrer übersehen haben. Der Junge war auf dem Heimweg. An der Escher Straße, direkt am Paul-Decker-Platz, bog der Lkw rechts in die Venloer Straße ab und erfasste ihn. Das Kind starb wenige Stunden später im Krankenhaus.

Der Angeklagte sprach den Eltern sein Beileid aus und brach in Tränen aus. Zur Sache verlas sein Verteidiger eine Erklärung. Danach habe er regelmäßig in den Spiegel geschaut und bei Grün kein Fahrrad gesehen. Er sei überzeugt, den Unfall nicht verschuldet zu haben. Er mache sich aber Vorwürfe und sei in psychologischer Behandlung. Die Staatsanwaltschaft meint, er hätte den Jungen bei aufmerksamem Blick in die Spiegel sehen können. Die Eltern sind als Nebenkläger am Verfahren beteiligt. Geladen waren vier Zeugen und ein Sachverständiger. Eine wichtige Zeugin fehlte, deshalb hat das Gericht vertagt. Das Urteil wird für Montag, den 16. November 2026, erwartet.

Der Prozess beginnt erst drei Jahre nach dem Unfall. Das Gericht nennt dafür zwei Gründe: Zuerst hat der Abteilungsrichter gewechselt. Später hat die zuständige Richterin angezeigt, dass sie einem Verfahrensbeteiligten persönlich nahesteht, und es kam zu einem Befangenheitsantrag. Der Tod des Jungen hat weit über Pulheim hinaus Anteilnahme ausgelöst. An einer Gedenkfahrt nahmen nach Angaben der Initiative Kidical Mass mehr als 750 Menschen teil. Über 10.000 unterschrieben eine Petition für sichere Schulwege. Am Paul-Decker-Platz fahren Radfahrer inzwischen auf einem eigenen Weg auf dem Gehweg. Den früheren Radfahrstreifen auf der Fahrbahn gibt es dort nicht mehr.

Rechtlich eingeordnet

Fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB). Wer abbiegt, muss vorher noch einmal auf den nachfolgenden Verkehr achten (§ 9 Abs. 1 Satz 4 StVO). Radfahrer, die auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren, muss er durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO). Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit geradeaus fahrenden Radfahrern zu rechnen ist (§ 9 Abs. 6 StVO). Gegenüber Kindern muss jede Gefährdung ausgeschlossen sein (§ 3 Abs. 2a StVO). Grün an der Ampel ändert an diesen Pflichten nichts. Grün erlaubt das Abbiegen. Den Radverkehr daneben muss der Fahrer trotzdem durchlassen.

Entscheidend ist, ob der Junge im Spiegel zu sehen war, als der Lkw anfuhr. Und ob der Unfall bei sorgfältiger Beobachtung vermeidbar gewesen wäre. Das muss der Sachverständige klären. Bleiben Zweifel, ist der Angeklagte freizusprechen. Bei einer Verurteilung kann das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten verhängen (§ 44 StGB). Die Fahrerlaubnis entzieht es nur, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Fahrer ungeeignet ist (§ 69 Abs. 1 StGB). Bei fahrlässiger Tötung ist das kein Regelfall im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB.

Die zivilrechtlichen Ansprüche der Eltern hängen nicht vom Strafurteil ab. Der Halter des Lkw haftet auch dann, wenn den Fahrer keine Schuld trifft (§ 7 Abs. 1 StVG). Zahlen muss seine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt unter anderem die Beerdigungskosten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 StVG). Für ihr seelisches Leid steht den Eltern ein Hinterbliebenengeld zu (§ 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB). Ist ein Elternteil durch den Tod selbst psychisch erkrankt, kommt ein eigenes Schmerzensgeld in Betracht.

Seit dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Lkw über 3,5 Tonnen und alle neuen Busse einen Abbiegeassistenten haben (Verordnung (EU) 2019/2144). Für ältere Fahrzeuge gilt das nicht. Auch mit Assistent bleiben die Pflichten des Fahrers aus § 9 StVO bestehen.

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht, Personenschaden

Quellen: WDR vom 28.10.2026 (wdr.de), Radio Erft vom 27.10.2026 (radioerft.de) und vom 18.12.2024 (radioerft.de). Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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