Steinhagen, Montag, 26. Oktober 2026. Gegen 17 Uhr fährt ein 67-jähriger Motorradfahrer aus Steinhagen auf der Brockhagener Straße stadtauswärts. An der Einmündung zur Isselhorster Straße will er links abbiegen. Das Auto vor ihm biegt ebenfalls ab und muss dabei wegen des Verkehrs bremsen. Der Mann bremst seine Kawasaki ab, verliert die Kontrolle und stürzt. Das Auto berührt er nach Angaben der Polizei nicht. Er wird schwer verletzt und zur stationären Behandlung in ein Klinikum in Gütersloh gebracht. Der Sachschaden ist gering.
Rechtlich eingeordnet
Nach einem solchen Sturz stellt sich bald die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Dass es keine Berührung gab, schließt eine Haftung des Autos nicht von vornherein aus. Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden, die „bei dem Betrieb“ seines Fahrzeugs entstehen (§ 7 Abs. 1 StVG). Eine Berührung ist dafür nicht nötig. Es reicht aber nicht, dass das Auto nur vorausfuhr; seine Fahrweise muss zu dem Sturz beigetragen haben (BGH, Urteil vom 22.11.2016 – VI ZR 533/15).
Hier kommt es auf Einzelheiten an. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StVO). Nach Angaben der Polizei musste das Auto aber verkehrsbedingt bremsen. Umgekehrt muss der Hintermann so viel Abstand halten, dass er auch bei plötzlichem Bremsen sicher anhalten kann (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO). Wie die Verantwortung am Ende verteilt wird, hängt davon ab, wie stark gebremst wurde und wie viel Abstand der Motorradfahrer hatte; abgewogen wird nach § 17 StVG.
Wer nach einem Sturz im Krankenhaus liegt, hat zunächst andere Sorgen. Trotzdem lohnt es sich, früh festzuhalten, was passiert ist: Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, Zeugen, Fotos von der Stelle, vielleicht Aufnahmen einer Dashcam. Unabhängig von einer Haftung des anderen können eigene Versicherungen helfen: die Krankenversicherung für die Behandlung, eine private Unfallversicherung bei bleibenden Folgen und eine Vollkasko für das Motorrad.
Mehr dazu: Personenschaden, Unfallregulierung
Quelle: Polizei Gütersloh, Pressemitteilung vom 27.10.2026 (presseportal.de).