Leeds (England), Montag, 26. Oktober 2026. Der Leeds Crown Court hat zwei Autofahrer zu langen Haftstrafen verurteilt. Am Morgen des 16. Januar 2023 hielten die beiden Männer an einer Ampel. Sie kannten sich nicht, kamen ins Gespräch und lieferten sich danach auf der Scott Hall Road ein Rennen: ein weißer Audi TT gegen einen schwarzen BMW 135i. Der Audi erfasste eine 27-jährige Mutter und ihre vierjährige Tochter, die zu Fuß auf dem Weg zur Schule waren. Beide starben.
Der BMW-Fahrer filmte das Rennen und filmte weiter, als er nach dem Unfall davonfuhr. Die Polizei rief er nicht. Die Aufnahmen zeigte er noch am selben Morgen Kollegen. Der Audi-Fahrer gestand und erhielt zwölf Jahre Haft. Der BMW-Fahrer bestritt, an einem Rennen teilgenommen zu haben. Die Jury sprach ihn schuldig, er erhielt 16 Jahre. Verurteilt wurden beide wegen „causing death by dangerous driving“ in zwei Fällen, also Tötung durch gefährliches Fahren. Für Taten seit dem 28. Juni 2022 droht dafür in England bis zu lebenslange Haft und ein Fahrverbot von mindestens fünf Jahren mit erweiterter Neuprüfung.
Rechtlich eingeordnet: So wäre es in Deutschland
Bei uns wären beide Fahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens angeklagt (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB). Stirbt dabei ein Mensch, droht Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren (§ 315d Abs. 5 StGB). Hinzu kommt fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Die Fahrerlaubnis ist nach einem solchen Rennen in der Regel zu entziehen (§ 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB). Die Sperre beträgt sechs Monate bis fünf Jahre und kann auch für immer gelten (§ 69a Abs. 1 StGB). Die Autos können eingezogen werden (§ 315f StGB).
Schwierig ist die Lage des zweiten Fahrers. Er hat die Opfer nicht berührt. Für das Rennen selbst muss er trotzdem einstehen. Ob ihm auch der Tod zur Last fällt, hängt davon ab, was beide gemeinsam wollten. Für eine gemeinsame Tötung verlangt der Bundesgerichtshof mehr als die Verabredung zum Rennen (BGH, Urteil vom 01.03.2018 – 4 StR 399/17). Im Berliner Ku'damm-Fall wurde der Unfallfahrer wegen Mordes verurteilt (BGH, Urteil vom 18.06.2020 – 4 StR 482/19), der zweite Fahrer am Ende wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren.
In Leeds hat das eigene Video den BMW-Fahrer überführt. Auch bei uns sind Videos oft das wichtigste Beweismittel. Wer beschuldigt wird, sollte deshalb nichts zur Sache sagen, bevor die Akte und die Aufnahmen gesichtet sind: Was zeigt das Video wirklich, wie wurde die Geschwindigkeit ermittelt, war es überhaupt ein Rennen? Angehörige von Opfern können sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO). Ihnen steht außerdem ein Hinterbliebenengeld zu (§ 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB).
Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht, Personenschaden
Quellen: PA Media vom 26.10.2026 (yahoo.com), ITV vom 24.08.2026 (itv.com), Sentencing Council (sentencingcouncil.org.uk).