Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.10.2025 – VI ZR 24/25
Eine Frau wurde 2008 bei einem Verkehrsunfall schwer an der Wirbelsäule verletzt. Die Gegenseite haftet allein. Die Frau kann sich nicht mehr strecken und bücken, nichts über 5 Kilogramm länger halten und braucht Hilfe beim Anziehen und bei der Körperpflege. Das Oberlandesgericht Hamm wies ihren Haushaltsführungsschaden und ihren Mehrbedarf trotzdem als nicht ausreichend dargelegt ab: Sie habe ihre Zahlen im Prozess geändert, ihren Anteil an der Hausarbeit erst mit der Hälfte, dann mit zwei Dritteln angegeben und nicht vorgetragen, ob sie eine Haushaltshilfe beschäftigt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil insoweit auf. Das Oberlandesgericht hatte die Anforderungen offenkundig überspannt und damit das rechtliche Gehör verletzt. § 287 ZPO erleichtert nicht nur den Beweis, sondern auch die Darlegung. Eine Partei darf ihren Vortrag im Prozess berichtigen; Widersprüche sind eine Frage der Beweiswürdigung und kein Grund, angebotene Zeugen nicht zu hören. Eine Haushaltshilfe muss nicht beschäftigt worden sein. Aus den Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten und zur Haushaltsgröße hätte das Gericht zumindest einen Mindestschaden schätzen müssen, notfalls anhand von Tabellen. Auch den täglichen Pflegebedarf von 60 Minuten hatte die Frau ausreichend beschrieben und unter Zeugenbeweis gestellt.
Was das für Sie bedeutet
Wer nach einem Unfall nicht mehr kochen, putzen oder den Garten machen kann wie vorher, merkt das jeden Tag. Dieser Ausfall ist ein eigener Schadensposten, auch wenn Familie oder Freunde einspringen und niemand eine Hilfe bezahlt. Schreiben Sie möglichst früh auf, was Sie vor dem Unfall im Haushalt erledigt haben, wie viele Stunden pro Woche und was jetzt nicht mehr geht. Je genauer das festgehalten ist, desto schwerer hat es die Versicherung, den Posten abzulehnen; dass Gerichte ihn mangels Darlegung abweisen, kommt immer wieder vor (etwa OLG Hamm, Urteil vom 29.07.2025 – 7 U 58/24).
Die Sache geht an das Oberlandesgericht zurück; wie viel die Frau am Ende erhält, ist offen.
Quelle: rewis.io (Volltext)
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