
Verkehrsstrafrecht · Fahren ohne Versicherung
Fahren ohne Versicherung: Verteidigung nach § 30 PflVG

Eine Rate ist liegen geblieben, das Schreiben der Versicherung ging in der Post unter, der E-Scooter hat noch die Plakette vom letzten Jahr: Fahren ohne Versicherungsschutz ist selten Absicht. Strafbar ist es trotzdem, und wenn es kracht, kommt zur Strafe oft eine Forderung der Versicherung oder der Verkehrsopferhilfe hinzu.
Ob überhaupt eine Straftat vorliegt, hängt vor allem daran, ob und wann der Versicherungsvertrag wirklich beendet war. Das lässt sich nur mit den Unterlagen klären. Sagen Sie deshalb nichts zur Sache, bevor ich die Akte gelesen habe.
Hier verteidige ich Sie:
- Abgelaufener oder gekündigter Vertrag
- Nicht gezahlte Erst- oder Folgeprämie
- E-Scooter ohne gültige Plakette
- Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis
- Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen
- Halter, der das Fahren gestattet
Was ist strafbar?
Wer ein Fahrzeug gebraucht, für das die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, oder wer diesen Gebrauch gestattet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft; bei Fahrlässigkeit mit bis zu sechs Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen (§ 30 Abs. 1, 2 PflVG). Seit dem 17.04.2024 steht die Strafvorschrift in § 30 PflVG; § 6 PflVG enthält nur noch das Verbot.
Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, also auch E-Scooter, Mofas und S-Pedelecs (§§ 1, 1a PflVG). Ausnahmen gelten etwa für Fahrzeuge von Bund und Ländern und für bestimmte nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (§§ 2, 2a PflVG). Pedelecs, die nur bis 25 km/h unterstützen, gelten nicht als Kraftfahrzeug.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Strafbar ist nur, wer fährt, obwohl kein Versicherungsvertrag besteht oder er beendet ist. Dass der Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht zahlen muss, genügt nicht. Das Urteil muss deshalb feststellen, wie und wann der Vertrag beendet wurde, etwa durch eine zugegangene Kündigung; dass das Schreiben abgeschickt wurde, beweist den Zugang nicht. Nur der Fahrer gebraucht das Fahrzeug; wer bloß mitfährt, ist weder Täter noch Gehilfe (BGH, Beschluss vom 17.02.2026 – 3 StR 517/25).
Erstprämie. Ist die erste Prämie nicht gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange nicht gezahlt ist; das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Leistungsfrei ist er außerdem nur, wenn er auf diese Folge hingewiesen hat (§ 37 VVG).
Folgeprämie. Hier muss der Versicherer in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und über die Folgen belehren. Danach kann er fristlos kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam; war die Kündigung schon mit der Fristsetzung verbunden, läuft der Monat ab Fristablauf (§ 38 VVG).
Kurzzeitkennzeichen. Ein weitergegebenes Kurzzeitkennzeichen deckt das Fahrzeug eines Dritten nicht, wenn der Versicherungsschein auf einen bestimmten Halter lautet (BGH, Urteil vom 11.11.2015 – IV ZR 429/14). Eine zweckwidrige Fahrt mit einem gültigen Kennzeichen verletzt dagegen in der Regel nur eine Obliegenheit.
Wer gestattet, ist auch strafbar
Strafbar ist auch, wer den Gebrauch eines unversicherten Fahrzeugs gestattet; meist ist das der Halter. Dafür reicht es nicht, dass er die Fahrt nur ermöglicht hat; er muss eine übergeordnete Verfügungsgewalt über das Fahrzeug haben und der Fahrt zumindest stillschweigend zustimmen (BGH, Beschluss vom 17.02.2026 – 3 StR 517/25; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2013 – 1 RVs 111/13).
Folgen: Strafe, Führerschein, Fahrzeug, Schadensersatz
Für eine Tat nach § 30 PflVG gibt es keine Punkte im Fahreignungsregister. Das Gericht kann aber ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten verhängen (§ 44 StGB); das wird dann im Register eingetragen. Bei Vorsatz kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter zur Zeit der Entscheidung gehört (§ 30 Abs. 4 PflVG).
Kommt es zu einem Unfall, bleibt der bisherige Versicherer gegenüber dem Geschädigten oft noch eintrittspflichtig, auch wenn er gegenüber seinem Kunden leistungsfrei ist. Endet der Vertrag, wirkt das gegenüber dem Geschädigten erst einen Monat, nachdem der Versicherer das der Zulassungsstelle angezeigt hat (§ 117 Abs. 2 VVG). Der Versicherer holt sich das Geld anschließend beim Versicherungsnehmer zurück, meist beim Halter (§ 117 Abs. 5 VVG). Besteht gar keine Versicherung, zahlt die Verkehrsopferhilfe, wenn der Geschädigte von Halter, Eigentümer oder Fahrer keinen Ersatz erlangen kann (§ 12 Abs. 1 PflVG), und nimmt danach bei ihnen Rückgriff.
Woran sich diese Verfahren entscheiden
War der Vertrag wirklich beendet? Zugang der Kündigung, Belehrung, Zahlungsfrist und eine Zahlung innerhalb der Monatsfrist sind genau zu prüfen. Oft fehlen in der Akte die Unterlagen des Versicherers.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Wer das Kündigungsschreiben nie gesehen hat, handelt meist nicht vorsätzlich. Das ist wichtig für die Strafe und für die Einziehung.
Wer hat gefahren, wer hat gestattet? Beim Halter kommt es auf die Feststellungen zur Zustimmung an. Wer nur mitgefahren ist, macht sich nicht strafbar.
Offene Fragen
- Ob strafbar ist, wer in der Zeit fährt, in der der Versicherer gegenüber Geschädigten noch einstehen muss. Für die Strafbarkeit spricht, dass es auf den Vertrag ankommt; dagegen der Schutzzweck, weil Geschädigte entschädigt werden.
- Ob die Reform 2024 die Strafbarkeit auf den Gebrauch abseits öffentlicher Straßen ausgedehnt hat.
- Wann ein getuntes Pedelec oder ein E-Scooter ohne Betriebserlaubnis versichert sein muss.
- Ob die Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens an Dritte strafbar ist.
Vergütung in Strafsachen: Strafsachen übernehme ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Höhe bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde. Eine Rechtsschutzversicherung erstattet regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren; den Unterschied tragen Sie selbst.
Häufige Fragen zum Fahren ohne Versicherung
Ich habe eine Rate nicht bezahlt. Bin ich strafbar?
Nicht schon deshalb. Strafbar wird es erst, wenn der Versicherer wirksam zurückgetreten ist oder gekündigt hat. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam (§ 38 Abs. 3 VVG). Für einen Unfall in der Zwischenzeit bleibt der Versicherer Ihnen gegenüber aber leistungsfrei.
Ist ein E-Scooter ohne gültige Plakette eine Straftat?
Ja, wenn keine Versicherung besteht. Bei Vorsatz kann der eigene Scooter eingezogen werden.
Gibt es Punkte, ist der Führerschein weg?
Punkte gibt es nicht. Ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten ist möglich. Entzogen wird die Fahrerlaubnis nur, wenn die Tat zeigt, dass Sie zum Fahren ungeeignet sind (§ 69 Abs. 1 StGB).
Wer zahlt den Schaden des Unfallgegners?
Oft noch der bisherige Versicherer, bis einen Monat nach seiner Anzeige an die Zulassungsstelle, sonst die Verkehrsopferhilfe. Beide nehmen danach Rückgriff, vor allem beim Halter.
Weitere Themen im Verkehrsrecht:
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