Herford: Fußgängerin knapp verfehlt – Führerschein sofort weg

Herford, Samstag, 24. Oktober 2026, kurz nach Mitternacht. Eine Polizeistreife beobachtet an der Kreuzung Mindener Straße und Bismarckstraße einen schwarzen Golf, der deutlich zu schnell fährt. Der Fahrer biegt nach links in Richtung Lübbertorwall ab und fährt dabei auf eine junge Frau zu, die bei Grün über die Fußgängerfurt geht. Sie springt im letzten Moment zur Seite.

Die Beamten beschlagnahmen den Führerschein des 28-Jährigen aus Bad Salzuflen und untersagen ihm die Weiterfahrt. Kurz darauf setzt er sein Auto trotzdem um, vor den Augen der Polizei. Die Fußgängerin war wegen des Sturms nicht mehr vor Ort. Sie und weitere Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat Herford zu melden, Telefon 05221 8880.

Rechtlich eingeordnet

Die Polizei ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Strafbar ist danach unter anderem, wer an einer Kreuzung grob verkehrswidrig und rücksichtslos zu schnell fährt und dadurch einen anderen Menschen gefährdet. Ein Unfall muss dafür nicht passieren. Es genügt eine konkrete Gefahr, also ein Beinaheunfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhing, dass niemand verletzt wurde. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an.

Für den Fahrer wiegt der Führerschein meist schwerer als die Strafe. Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und setzt eine Sperre von mindestens sechs Monaten fest (§ 69a StGB). Das Umparken nach der Beschlagnahme ist eine eigene Straftat: Wer fährt, obwohl sein Führerschein nach § 94 StPO beschlagnahmt ist, wird nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG bestraft, auch für wenige Meter. Vor einer Neuerteilung kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine MPU verlangen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV).

Mehr dazu: Verkehrsstrafrecht und Führerschein und MPU

Quelle: Kreispolizeibehörde Herford, Pressemitteilung vom 26.10.2026 (presseportal.de). Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Zurück
Zurück

Bielefeld: Bußgeldakten bleiben liegen – Verfahren verjähren

Weiter
Weiter

Lagesche Straße: Unfallfahrer läuft davon – mit gestohlenen Kennzeichen