Hat der Blitzer immer recht? Vertrauen in Messtechnik

Im Bußgeldverfahren gibt es einen Zeugen, den niemand befragen kann: das Messgerät. Es sagt, wie schnell jemand gefahren ist. Die Gerichte verlassen sich darauf, und dafür gibt es gute Gründe. Es hat aber auch einen Preis.

Das standardisierte Messverfahren

Seit 1993 gilt: Ist ein Messgerät amtlich zugelassen, geeicht und von geschultem Personal nach Anleitung bedient worden, muss das Gericht die Messung nicht weiter prüfen. Ein Toleranzabzug fängt kleine Fehler auf (BGH, Beschluss vom 19.08.1993 – 4 StR 627/92). Erst wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt, braucht es einen Sachverständigen (für Lasermessungen BGH, Beschluss vom 30.10.1997 – 4 StR 24/97). Ohne diese Regel wären Massenverfahren kaum zu bewältigen. Jede Messung bräuchte ein Gutachten.

Der Streit um die Rohmessdaten

Wie aber soll ein Betroffener konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen, wenn er die Daten nicht kennt, aus denen das Gerät sein Ergebnis berechnet hat? Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat 2019 entschieden, dass Messungen ohne gespeicherte Rohmessdaten nicht verwertbar sind; die Verteidigung müsse die Grundlagen des Vorwurfs prüfen können (Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17). Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen anerkannt, die nicht in der Akte stehen (Beschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18). 2023 stellte es klar, dass der Staat keine Daten erst schaffen muss, die das Gerät nicht speichert (Beschluss vom 20.06.2023 – 2 BvR 1167/20).

Im Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof den Streit vorerst beendet. Dass ein Gerät keine Rohmessdaten speichert, verletzt weder das faire Verfahren noch die Waffengleichheit. Ein zugelassenes und richtig eingesetztes Gerät biete hinreichende Gewähr für ein zutreffendes Ergebnis (BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25). Das Saarland stand mit seiner Linie unter den Oberlandesgerichten allein.

Vertrauen als Mechanismus

Der Soziologe Niklas Luhmann hat Vertrauen 1968 als Mechanismus beschrieben, der Komplexität reduziert. Niemand kann alles selbst prüfen. Wir vertrauen Systemen, weil wir sonst nicht handeln könnten. Das Recht tut dasselbe, wenn es dem geeichten Gerät glaubt. Ein Jahr später schrieb Luhmann über die Legitimation durch Verfahren: Entscheidungen werden angenommen, weil das Verfahren fair ist, nicht weil jeder Einzelne sie nachgeprüft hat.

Wie gefährlich blindes Vertrauen in Technik sein kann, hat Großbritannien erfahren. Dort galt die Vermutung, dass ein Computer richtig arbeitet, solange nichts dagegen spricht. Im Skandal um das Buchhaltungssystem Horizon der britischen Post wurden auf dieser Grundlage Hunderte Postangestellte zu Unrecht verurteilt. Das britische Justizministerium prüft seit Anfang 2025, die Vermutung abzuschaffen.

Rechtssicherheit und Einzelfall

Gustav Radbruch hat 1946 die Spannung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit beschrieben. Im Bußgeldrecht zeigt sie sich im Kleinen: Massenverfahren brauchen feste Regeln, der Einzelne braucht die Chance, einen Fehler aufzudecken. Der Zugang zu den vorhandenen Messunterlagen bleibt deshalb wichtig. Das OLG Naumburg hat im Juli 2026 entschieden, dass dem Verteidiger die verschlüsselte Messdatei samt Passwort herauszugeben ist; eine Einsicht bei der Behörde genüge nicht (OLG Naumburg, 27.07.2026 – 1 ORbs 43/26).

Offene Fragen

  • Wie soll ein Betroffener einen Fehler darlegen, wenn die Daten, die ihn zeigen könnten, nie entstehen?
  • Ist Vertrauen in ein geeichtes Gerät etwas anderes als Vertrauen in einen Zeugen?
  • Ab welcher Folge, ob Punkte, Fahrverbot oder Verlust des Arbeitsplatzes, darf Effizienz nicht mehr den Ausschlag geben?
  • Wer kontrolliert die Kontrolle: die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, der Hersteller oder das Gericht?

Mehr zum Recht: Bußgeld und Fahrverbot

Quellen: BGH, Beschluss vom 19.08.1993 – 4 StR 627/92 (BGHSt 39, 291); BGH, Beschluss vom 30.10.1997 – 4 StR 24/97 (BGHSt 43, 277); VerfGH Saarland, Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17; BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18; BVerfG, Beschluss vom 20.06.2023 – 2 BvR 1167/20; BGH, Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25 (LTO); OLG Naumburg, 27.07.2026 – 1 ORbs 43/26 (dejure.org); Niklas Luhmann, Vertrauen, 1968, und Legitimation durch Verfahren, 1969; Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105; Law Society Gazette zur Horizon-Vermutung, Januar 2025.

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