Anwälte
Alexander Ebner
Rechtsanwalt Alexander Ebner steht seit vielen Jahren ausschließlich für Verkehrsrecht – kompromisslos, technisch versiert und durchsetzungsstark.
Wo andere Akten lesen, analysiert er Fahrzeuge, Abläufe und technische Details.
Eigene Motorsporterfahrung, tiefes technisches Verständnis und langjährige Praxis im Verkehrsrecht greifen dabei ineinander. Das Ergebnis: präzise Sachverhaltsbewertung, klare Strategie und konsequente Interessenvertretung, insbesondere bei technischen Defekten und haftungsrechtlich anspruchsvollen Konstellationen.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Rechtsanwalt Alexander Ebner verteidigt seit vielen Jahren bundesweit in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem klaren Fokus: Schaden begrenzen, Verfahren steuern, Führerschein sichern.
Rechtsanwalt Alexander Ebner berät ruhig, klar und ohne unrealistische Versprechungen. Mandanten merken sofort, dass hier Erfahrung vorhanden ist und dass Ergebnisse im Verkehrsrecht seriös eingeordnet werden. Die Kommunikation ist jederzeit offen, direkt und ohne Umschweife – das hat vielen Mandanten sehr geholfen.
Menschlich wie fachlich, in Reaktionszeit und Service, ist Rechtsanwalt Ebner uneingeschränkt zu empfehlen – dies spiegelt sich auch in den zahlreichen Mandantenbewertungen wider.
Eva Maria Sander
Rechtsanwältin Eva Maria Sander ist seit vielen Jahren ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und ist die prägende Kraft der Kanzlei Ebner im Bereich des Personenschadensrechts.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Regulierung schwerer und komplexer Verkehrsunfallschäden.
Sie verfügt über umfassende Erfahrung in der Bearbeitung von Personengroßschäden und hat eine Vielzahl von Verfahren mit nachweislich hohen Schadensersatzzahlungen erfolgreich abgeschlossen. Ihre besondere Expertise umfasst Ansprüche nach schweren Schädel-Hirn-Traumata, Polytraumata, Amputationsverletzungen sowie weiteren gravierenden Dauerschäden infolge von Verkehrsunfällen.
Betroffen sind dabei insbesondere Pkw-Unfälle, Motorrad- und Zweiradunfälle sowie Fußgängerunfälle. Rechtsanwältin Sander beherrscht die komplexe Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeld, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und vermehrten Bedürfnissen sicher und strukturiert – auch gegenüber widerstrebenden Haftpflichtversicherern.
Ihre anwaltliche Arbeitsweise ist geprägt von fachlicher Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und konsequenter Durchsetzungskraft. Eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau verleiht ihr dabei ein besonderes Gespür für versicherungsrechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge – ein entscheidender Vorteil bei der Regulierung anspruchsvoller Schadensfälle.